In Niedersachsen ist der juristische Vorbereitungsdienst jetzt auch in Teilzeit möglich. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare können im Falle der Betreuung eines minderjährigen Kindes oder der Pflege eines Angehörigen ihr Referendariat in verringertem Umfang absolvieren. Die nähere Ausgestaltung des Teilzeitreferendariats ist in der Niedersächsischen Juristenausbildungsverordnung geregelt, deren geänderte Fassung gestern von der Niedersächsischen Justizministerin Dr. Wahlmann unterzeichnet wurde und mit Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) in Kraft tritt.
Dr. Kathrin Wahlmann: „Dass die Ableistung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Niedersachsen in Zukunft auch in Teilzeit möglich ist, ist ein wichtiger Schritt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss bereits in der juristischen Ausbildung gesichert sein. Die Betreuung der eigenen Kinder oder die Pflege naher Angehöriger darf einem erfolgreichen Referendariat nicht entgegenstehen.“
Der juristische Vorbereitungsdienst konnte bislang nur in Vollzeit abgeleistet werden. Auf entsprechenden Antrag kann in Niedersachsen die Ausbildung nun in Teilzeit absolviert werden. Die Dienstzeit wird dann um 20 Prozent verringert, gleichzeitig wird die Dauer des Referendariats um sechs Monate verlängert. So ist sichergestellt, dass trotz Teilzeit alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden.
Zum Hintergrund:
Mit dem Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen vom 22. September 2022 ist § 7 a Niedersächsisches Juristenausbildungsgesetz eingefügt worden, der die Möglichkeit der Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit eröffnet.
©️ MJ Niedersachsen, 24.05.23