Die im April 2000 gegründete Eingreifreserve besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt (Abteilungsleiter), drei Oberstaatsanwältinnen/Oberstaatsanwälten, sieben Staatsanwältinnen/Staatsanwälten und einem Sekretariat. Sie ist organisatorisch eine eigenständige Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
Die Eingreifreserve unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen.
Über den Einsatz der Eingreifreserve entscheidet der Generalstaatsanwalt durch Zuweisung von
Ermittlungsverfahren nach § 145 Abs. 1 GVG.
Schwerpunkte der Arbeit der Eingreifreserve sind Verfahren aus folgenden Deliktsbereichen:
– Organisierte und bandenmäßige Steuerstraftaten
– Sonstige Wirtschaftskriminalität
– Organisierte Kriminalität
– Ermittlungsintensive Kapitaldelikte
– Sammelverfahren und umfangreichere Verfahren aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität
– Verfahrenskomplexe mit regional übergreifenden örtlichen Zuständigkeitsschwerpunkten und internationalen Bezügen
– jeweils unter Einbeziehung von Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung