Zum Tag des Grundgesetzes (23.5.) erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:
„Die Menschenwürde und die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger stehen am Anfang des Grundgesetzes. Sie bilden seinen Kern und sein inneres Selbstverständnis. Wir können uns glücklich schätzen, in einem Land mit einer solch großartigen Verfassung zu leben. Unser Grundgesetz ist Garant für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat.
Die Grundrechte waren die Saat unserer liberalen Demokratie. 74 Jahre später haben sie feste Wurzeln geschlagen und sichern die Standhaftigkeit von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Zu Recht genießt das Grundgesetz in weiten Teilen unserer Gesellschaft höchstes Ansehen und uneingeschränkte Akzeptanz. Zugleich wird es immer wieder herausgefordert. Die garantierten Freiheiten finden ihre Grenzen, wo sie genutzt werden sollen, um das Grundgesetz selbst in Frage zu stellen.
Begreifen wir also gerade den Tag des Grundgesetzes nicht nur als Anlass zum Feiern, sondern auch als zeitlosen Auftrag an uns alle: Recht und Freiheit sind niemals selbstverständlich. Verteidigen wir die Werte unserer Verfassung Tag für Tag aufs Neue!“