Die 17. Zivilkammer des Landgerichts Hannover hat mit Urteil vom 04.05.2023  einer Klage auf Werklohnzahlung für die Erstellung eines Reit-/ Bewegungsplatzes  überwiegend stattgegeben. 

Im Rahmen der Beweisaufnahme durch Einholung eines  Sachverständigengutachtens war die Anwesenheit eines Pferdes zur Prüfung des  Reitplatzes erforderlich, das von der Vorsitzenden Richterin am Landgericht  Schwerin zur Verfügung gestellt wurde. Dabei beritt die Vorsitzende mit ihrem  Pferd (Hippie) ein vom Sachverständigen vorgesehenes Stück des Platzes.

Aufgrund des Ergebnisses des Sachverständigengutachtens und der eigenen  Wahrnehmung der Vorsitzenden Richterin steht zur Überzeugung der Zivilkammer  fest, dass der Reitplatz mangelfrei errichtet wurde. Insbesondere aufgrund des  eigenen Eindrucks beim Reiten auf dem Platz ist die Zivilkammer zu dem Ergebnis  gelangt, dass der Sand eine hinreichende Trittfestigkeit aufweist. Dabei konnte  die Zivilkammer auf die Sachkunde der Kammervorsitzenden zurückgreifen, die  seit 41 Jahren reitet, verschiedene Prüfungen absolviert hat und über  verschiedene Abzeichen verfügt.

Die  Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Landgericht Hannover, Pressemitteilung vom 17. Mai 2023

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