Über die Zahl tatverdächtiger Kinder unter 14 Jahren im Bereich der Straftaten insgesamt in den Jahren von 2009 bis 2022 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6674) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/6302). Danach betrug diese Zahl laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2022 im vergangenen Jahr 93.095. In den Jahren davor bewegte sich diese Zahl den Angaben zufolge zwischen 96.627 im Jahr 2009 und 62.668 im Jahr 2020.
In der Vorlage weist die Bundesregierung zugleich darauf hin, dass die PKS „als Fall- und Tatverdächtigenstatistik hinsichtlich der Feststellung der Tatbegehung und der tatbestandlichen Einordnung nicht die Aussagekraft einer Verurteiltenstatistik besitzt“. Gegen Kinder dürfe ein Ermittlungsverfahren nicht durchgeführt werden; es sei einzustellen, sobald festgestellt wird, dass die verdächtige Person unter 14 Jahre alt, also strafunmündig, ist. In der PKS könnten daher auch Kinder als Tatverdächtige registriert sein, „bei denen sich möglicherweise der Tatverdacht nach weiteren Ermittlungen, Beweisaufnahmen oder gerichtlicher Bewertung nicht bestätigen oder im Hinblick auf die tatbestandliche Zuordnung relativieren würde“.
Quelle: HiB Nr. 360 vom 12. Mai 2023