Im 1. Quartal 2023 wurden in Deutschland rund 33 100 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen mitteilt, waren das 5,5 % weniger neu gegründete größere Betriebe als im Vorjahresquartal.

Mehr neu gegründete Kleinunternehmen und Nebenerwerbsbetriebe

Im Gegensatz zu den größeren Unternehmen lag die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen im 1. Quartal 2023 mit rund 51 200 um 39,8 % über dem Vorjahresniveau. Die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe stieg gegenüber dem Vorjahresquartal um 3,3 % auf rund 88 300.

Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen nahm im 1. Quartal 2023 um 8,6 % gegenüber dem Vorjahresquartal auf rund 208 600 zu. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.

Mehr vollständige Gewerbeaufgaben

Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war im 1. Quartal 2023 mit rund 141 900 um 16,8 % höher als im Vorjahresquartal.

Rund 28 900 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben im 1. Quartal 2023 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 12,3 % mehr als im 1. Quartal 2022. Die Zahl der aufgegebenen Kleinunternehmen stieg um 29,9 % auf rund 56 100. Damit wurden im 1. Quartal 2023 trotz des starken Anstiegs bei den Gewerbeanmeldungen mehr Kleinunternehmen aufgeben als neu gegründet. Die Zahl der aufgegebenen Nebenerwerbsbetriebe nahm um 8,2 % auf rund 56 900 zu.

Die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern lag im 1. Quartal 2023 mit rund 176 200 um 13,5 % über dem Vorjahresniveau. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

Methodische Hinweise:

Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.

Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte.

Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.

GewerbeanzeigenAnzahlVeränderung
gegenüber
1. Quartal 2022
in %
Anmeldungen208 6008,6
Neuerrichtung173 3009,3
Neugründung172 6009,8
– Betriebe mit wirtschaftlicher Bedeutung33 100-5,5
– Kleinunternehmen51 20039,8
– Nebenerwerbsbetriebe88 3003,3
Umwandlung600-55,6
Zuzug21 5009,7
Übernahme 113 800-0,5
Abmeldungen176 20013,5
Aufgabe143 00015,8
Vollständige Aufgabe141 90016,8
– Betriebe mit wirtschaftlicher Bedeutung28 90012,3
– Kleinunternehmen56 10029,9
– Nebenerwerbsbetriebe56 9008,2
Umwandlung1 000-47,5
Fortzug20 6009,7
Übergabe 212 600-2,6
1: Kauf, Pacht, Erbfolge, Rechtsformänderung, Gesellschaftereintritt.
2: Verkauf, Verpachtung, Erbfolge, Rechtsformänderung, Gesellschafteraustritt.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 12. Mai 2023

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