Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht hat heute den Eilantrag der Landtagsfraktionen von FDP und SSW abgelehnt, mit dem diese das Inkrafttreten der Anhebung der Mindestgröße von Fraktionen in Gemeindevertretungen mit 31 oder mehr Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern und in den Kreistagen zum 1. Juni 2023 verhindern wollten (Az. LVerfG 3/23).

Das Gericht hat von der in § 30 Absatz 5 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes vorgesehen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Entscheidung im Eilverfahren ohne Begründung bekannt zu geben. Diese Begründung wird den Beteiligten gesondert übermittelt werden.

Eine Entscheidung über die gegen die Anhebung der Fraktionsmindestgröße und weitere Vorschriften des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 23. März 2023 gerichteten Hauptsacheanträge im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle steht noch aus. Ein konkreter Zeitpunkt für die Entscheidung ist derzeit nicht absehbar.

Quelle: Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht, Pressemitteilung vom 11. Mai 2023

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