Zum Ergebnis der Beratung des Vermittlungsausschusses zum Hinweisgeberschutzgesetz erklären Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende, und Till Steffen, Parlamentarischer Geschäftsführer:
Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende:
„Heute wird endlich der Knoten durchschlagen und Deutschland bekommt ein zeitgemäßes Gesetz zum Schutz von Hinweisgeber*innen. Personen, die Missstände in Unternehmen und Behörden melden, erfüllen eine wichtige Funktion beim Aufdecken von Missständen und werden nun endlich wirksam geschützt.
Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die eigentlich schon 2019 unter der Vorgängerregierung hätte umgesetzt werden müssen. Die Union wollte eine minimale Umsetzung der EU-Richtlinie, was eine erhebliche Rechtsunsicherheit und nur unzureichenden Schutz für hinweisgebende Personen bedeutet hätte. Das vom Bundestag bereits im Dezember 2022 verabschiedete Gesetz war von unionsgeführten Ländern im Bundesrat blockiert worden. Mit dem nun erzielten Kompromiss lösen wir die bisherige auch finanziell teure Blockade der CDU/CSU, behalten aber den von der Ampel definierten weiten Anwendungsbereich bei. Das ist ein großer Erfolg.“
Till Steffen, Parlamentarischer Geschäftsführer:
„Wir erreichen nun eine deutliche Verbesserung des Schutzes hinweisgebender Personen. Deutschland bekommt endlich ein Gesetz, das Whistleblower*innen schützt und dabei helfen wird, Missstände effektiv aufzuklären und zu beheben. Wichtig ist: Rechtsextreme Chats von Beamt*innen sind weiterhin erfasst.
Der Kompromiss zu anonymen Meldestellen ist vertretbar: Wir sind sicher, kluge Unternehmen und Behörden werden künftig aus Eigeninteresse solche anonyme Meldekanäle einrichten. Denn Hinweise auf Missstände sind für sie enorm wichtig, und zwar unabhängig davon, ob sie anonym abgegeben werden. Das Bundesamt für Justiz wird als Vorbild vorangehen und anonyme Meldekanäle mit der Möglichkeit anonymer Dialoge schaffen. Hinweisgebenden Personen steht es auch weiterhin offen, Meldungen anonym abzugeben.“