Die Staatsanwaltschaft Hannover hat bei dem Landgericht Hannover nach dem Tod eines 4-jährigen Jungen am 13.01.2023 Anklage gegen den 33-jährigen Lebensgefährten Daniel G. und die 28-jährige Kindsmutter Malgorzata W. wegen Mordes bzw. Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung erhoben. Dem Angeschuldigten G. wird zudem schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes zur Last gelegt.
Daniel G. wird vorgeworfen, bereits kurz nachdem Malgorzata W. im Mai 2022 mit ihren vier und sechs Jahre alten Kindern zu dem Angeschuldigten nach Barsinghausen in dessen Wohnung gezogen war, begonnen zu haben, den 4-jährigen Jungen massiv zu misshandeln und zu quälen, weil ihn das Kind in seiner Liebesbeziehung zu der Mutter des Jungen gestört habe. Auch die Angeschuldigte W. habe nach anfänglichem Zögern an den Misshandlungen mitgewirkt, um die Beziehung zu dem Angeschuldigten G. nicht zu gefährden. Von den Misshandlungen – wenn auch nicht so massiv – sei auch die 6-jährige Tochter der Angeschuldigten W. betroffen gewesen.
Beide Kinder seien regelmäßig geschlagen, gequält und zeitweise in einen unbeheizten dunklen Abstellraum eingesperrt worden. Durch die Misshandlungen habe der Junge insbesondere am 28.12.2022 schwere Verletzungen erlitten, u.a. einen Oberkieferbruch, die unversorgt geblieben seien. In den letzten Wochen vor seinem Tod habe der Junge zudem kaum noch zu essen und zu trinken erhalten, so dass er stark untergewichtig gewesen sei.
Am 12.01.2023 habe der Angeschuldigte G. sein bereits zuvor geäußertes Vorhaben, den Jungen zu töten, in die Tat umgesetzt, indem er dem Kind mit einem harten Gegenstand zahlreiche Schläge gegen den Kopf und Körper versetzt und ihn dabei auch sexuell missbraucht haben soll. Die Mutter des Kindes soll dagegen nichts unternommen und den Tod ihres Kindes zumindest billigend in Kauf genommen haben, um die Beziehung mit G. fortführen zu können. Infolge der massiven Misshandlungen erlitt der Junge zahlreiche schwere Verletzungen, an deren Folgen er in der Nacht vom 12.01. auf den 13.01.2023 verstarb.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat nunmehr zunächst die zuständige Jugendkammer des Landgerichts Hannover zu entscheiden.
Anm.: Die Zuständigkeit der Jugendkammer des Landgerichts ergibt sich aus §§ 26, 74b Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), weil es sich um eine Jugendschutzsache handelt. Im Hinblick auf die erhobenen Vorwürfe besteht gemäß § 171b GVG die Möglichkeit, dass die Öffentlichkeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten von der Verhandlung ausgeschlossen wird. Die Staatsanwaltschaft wird daher keine über die in dieser Pressemitteilung hinausgehenden Auskünfte erteilen.
Quelle: Staatsanwaltschaft Hannover, Pressemitteilung vom 8. Mai 2023