Im Jahr 2019 hatten gut 27 400 aller in Deutschland erfassten Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen Einkünfte von mindestens einer Million Euro. Das waren 4,6 % beziehungsweise knapp 1 200 Einkommensmillionärinnen und -millionäre mehr als im Jahr 2018. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, bildeten für 15 900 (58 %) dieser Steuerpflichtigen die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb die Haupteinnahmequelle. Weitere 5 400 (20 %) bezogen ihre Einkünfte vorwiegend aus nichtselbstständiger Arbeit und 4 400 (16 %) aus selbstständiger Arbeit. Andere Einkunftsarten spielten nur eine untergeordnete Rolle, wobei Einkünfte aus Kapitalvermögen seit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 nur noch unvollständig abgebildet werden können.
Hamburg und Bayern mit höchster „Millionärsdichte“
Im Bundesländervergleich war der Anteil der Millionärinnen und Millionäre an allen Einkommensteuerpflichtigen wie bereits in den Vorjahren in Hamburg am höchsten. Dort hatten 12 von 10 000 unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen (1,2 Promille) Jahreseinkünfte jenseits der Millionengrenze. In Bayern waren es 9 von 10 000 Steuerpflichtigen (0,9 Promille), in Sachsen-Anhalt und Thüringen dagegen jeweils weniger als 2 von 10 000 Steuerpflichtigen (0,19 und 0,17 Promille).
Insgesamt erzielten die 42,8 Millionen Steuerpflichtigen im Jahr 2019 Einkünfte in Höhe von 1,9 Billionen Euro, das waren 81 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Zusammen veranlagte Personen werden dabei als ein Steuerpflichtiger gezählt. Die Höhe der erzielten Einkünfte lag bei den Einkommensmillionärinnen und -millionären im Bundesdurchschnitt bei 2,7 Millionen Euro (2018: 2,6 Millionen Euro). Die von den Arbeitgebern einbehaltene Lohnsteuer summierte sich zusammen mit der von den Finanzbehörden festgesetzten Einkommensteuer für 2019 auf 334 Milliarden Euro. Gegenüber 2018 war dies eine Steigerung um 16 Milliarden Euro.
114 500 Steuerpflichtige zahlten den Höchststeuersatz von 45 %
In Deutschland wird ein progressiver Steuersatz angewendet, der Steuersatz steigt also mit zunehmendem Einkommen. Dadurch werden die Steuerpflichtigen unterschiedlich stark belastet. 2019 wurden Jahreseinkommen ab 265 327 Euro (beziehungsweise ab 530 654 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen) mit dem Höchstsatz von 45 % besteuert. Bei rund 114 500 Steuerpflichtigen kam dieser sogenannte Reichensteuersatz zum Tragen. Das waren 2 200 mehr als im Jahr zuvor. Auf sie entfielen 6,6 % der gesamten Einkünfte und 13,2 % der Steuersumme.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 8. Mai 2023