Beim Generalbundesanwalt eingegangene Strafanzeigen gegen aktuelle und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung listet die Bundesregierung in einer Antwort (20/6476) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/6298) auf. Wie die Bundesregierung ausführt, ist in keinem Fall durch den Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, „weil jeweils keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlagen“.
Gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sind beispielsweise den Angaben zufolge zwischen 2021 und 2023 (Stichtag: 5. April 2023) 55 Anzeigen beim GBA eingegangen, darunter wegen Hochverrats, Mordes, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Terrorismusfinanzierung.
Die AfD-Fraktion hatte nach Strafanzeigen nach dem 1. Januar 2012 gefragt. Keine Angaben macht die Bundesregierung „mangels Erkenntnissen und angesichts der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung“ zu Anzeigen, die bei Landesstaatsanwaltschaften, Landespolizeibehörden und Amtsgerichten eingegangen sind. Ferner könne sie keine Angaben zu möglichen Anzeigen machen, die bei der Bundespolizei eingegangen sind, „da dort Daten im Sinne der Fragestellung nicht erhoben werden“.