Die Regierungsfraktionen der schwarzgrünen Landesregierung haben sich im Koalitionsvertrag geeinigt, die hessischen Justizvollzugsanstalten zu modernisieren: „Wir werden alle 16 bestehenden hessischen Justizvollzugsanstalten sowie die Jugendarrestanstalt erhalten und weiter modernisieren.“ Die Sanierungsmaßnahmen wurden in einem Hochbauprogramm zur Modernisierung der hessischen Justizvollzugsanstalten zusammengefasst. Das Modernisierungsprogramm ist zunächst bis Ende 2030 ausgelegt.
Im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023/2024 des Hochbauhaushalts sind insgesamt 20 laufende Hochbaumaßnahmen des Justizvollzugs mit Gesamtkosten von ca. 170 Mio. Euro veranschlagt. Die Schwerpunkte sind der 1. Bauabschnitt der Grundsanierung der Justizvollzugsanstalt Kassel I mit Gesamtkosten von ca. 34 Mio. Euro und die Sanierung der Sicherheitstechnik der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt mit Gesamtkosten von ca. 33 Mio. Euro sowie die neu veranschlagten Vorabmaßnahmen der Grundsanierung der Justizvollzugsanstalt Butzbach mit Gesamtkosten von ca. 22 Mio. Euro. Hinzu kommen in den kommenden Jahren die Neubauten der Justizvollzugsanstalt Darmstadt, der Neubau des Mutter-Kind-Heims der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main sowie weitere einzelne Hochbaumaßnahmen.
Justizminister Roman Poseck erklärte: „Das Hochbauprogramm zur Modernisierung der hessischen Justizvollzugsanstalten wird über die aktuelle Legislaturperiode hinaus der nachhaltigen Entwicklung des hessischen Justizvollzugs dienen. Durch die Baumaßnahmen in den Gebäuden und die Modernisierung der Infrastruktur sowie der Sicherheitstechnik, werden ein humaner und moderner Justizvollzug mit einer sicheren Unterbringung der Inhaftierten und gute Arbeitsbedingungen für die Bediensteten auch für die Zukunft gewährleistet.“
Finanzminister Michael Boddenberg: „800 Millionen wird Hessen in den kommenden Jahren in seine Justizvollzugsanstalten investieren. Die Investitionssumme ist enorm und für die kommenden Haushalte sicherlich eine Herausforderung. Es sind aber Investitionen in den Rechtstaat, der uns allen im Wortsinn lieb und teuer sein muss, denn er ist ein wichtiges Fundament unseres Zusammenlebens. Deshalb haben wir auch mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 rund 500 neue Stellen für die hessische Justiz geschaffen. Mit dem Start dieses baulichen JVA-Sanierungsprogramms leistet das Land zudem einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen wirtschaftlichen und nachhaltigen Entwicklung der Liegenschaften.“
Justizvollzugsanstalt Kassel I (geschlossener Männervollzug)
Das Gesamtkonzept zur Grundsanierung der JVA Kassel I im laufenden Betrieb umfasst insgesamt 6 Bauabschnitte. Es beinhaltet die abschnittsweise Sanierung der vier vorhandenen Haftflügel und auch der historischen Umwehrungsmauer. Nicht wirtschaftlich sanierbare Gebäude, darunter der Werkhof, das Wirtschaftsgebäude und das Krankenhaus werden durch Neubauten ersetzt. Mit der Umsetzung der sukzessiven Sanierung der JVA Kassel I wurde bereits begonnen. Die Baumaßnahmen werden insgesamt voraussichtlich rund 15 Jahre dauern.
Justizvollzugsanstalt Butzbach (geschlossener Männervollzug)
Das Gesamtkonzept für die JVA Butzbach sieht vor, dass die Umsetzung nach den Vorabmaßnahmen etappenweise in 5 Bauabschnitten im laufenden Betrieb erfolgen soll. Es sieht die abschnittsweise Sanierung der drei vorhandenen Haftflügel und den Neubau eines Haftgebäudes vor. Des Weiteren soll aus wirtschaftlichen und fachlichen Gründen u.a. der Neubau eines Wirtschaftsgebäudes und einer Hauptpforte erfolgen. Nach dem Beginn der Vorabmaßnahmen im Jahr 2023 wird mit einer Dauer der Gesamtmaßnahme von mindestens 15 Jahren gerechnet.
Justizvollzugsanstalt Darmstadt (geschlossener Männervollzug)
Der Entwurf der Zielplanung sieht die sukzessive Erneuerung der JVA Darmstadt in zwei Bauabschnitten vor. Das Vorhaben trägt auch ökologischen Aspekten in besonderem Maße Rechnung. Auf Basis einer Variantenuntersuchung zur künftigen Wärmeerzeugung wird für die JVA Darmstadt eine zentrale Wärmepumpenanlage in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und Kompressionskältemaschinen auch im Hinblick auf die Kriterien Nachhaltigkeit und Klimaschutzempfohlen.
Weitere Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Berufe im hessischen Vollzug
Justizminister Roman Poseck und Justizstaatssekretärin Tanja Eichner haben bereits alle hessischen Justizvollzugsanstalten und die Jugendarresteinrichtung besucht. Bei den vor-Ort-Terminen haben sie sich einen persönlichen Eindruck verschafft. Der Minister führte dazu aus: „Hessen verfügt über einen sicheren, differenzierten und humanen Justizvollzug, der für unterschiedliche Sicherheitsstufen, Altersgruppen und Persönlichkeiten adäquate Maßnahmen zur Verfügung stellt. Die Anstalten sind in Größe, Ausrichtung und baulichen Gegebenheiten sehr verschieden. Die Besuche haben mir einen lebendigen Eindruck von der Vielfalt des hessischen Justizvollzuges und dem großartigen Engagement der Bediensteten vermittelt. Der Justizvollzug nimmt eine für die Gesellschaft außerordentlich wichtige und oft unterschätzte Aufgabe wahr. Deshalb arbeiten wir im Justizministerium auch mit Hochdruck an weiteren Verbesserungen der Rahmenbedingungen. Hierzu zählen Verbesserungen in der Vergütung und der Stellensituation genauso wie Investitionen in die Gebäude und Ausstattung. Der Justizvollzug lebt auch von dem herausragenden ehrenamtlichen Engagement in seinem Umfeld, so unter anderem seitens der Anstaltsbeiräte, mit denen wir auch ins Gespräch kommen konnten.“
Neben den Modernisierungsmaßnahmen in den hessischen Justizvollzugsanstalten arbeitet die hessische Justiz auch daran, die Rahmenbedingungen und Arbeitsbedingungen im Justizvollzug zu verbessern. Konkret wurden oder werden unter anderem folgende Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen und Arbeitsbedingungen im Justizvollzug umgesetzt:
– Die hessische Justiz wird mit fast 500 zusätzlichen Stellen gestärkt – das ist einmalig in der Geschichte des Landes Hessen. 43 neue Stellen sind für den Justizvollzug vorgesehen. Dies bedeutet eine Verbesserung der personellen Ausstattung. Nun kommt es darauf an, die Vielzahl an neuen Stellen zu besetzen.
– Die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten werden voraussichtlich zum 1. Juli 2023 um rund 25 % erhöht. Im Justizvollzug erbringen die Beschäftigten ihren Dienst am Rechtsstaat in Schichten, auch am Wochenende und im Nachtdienst. Dieser Einsatz bedarf einer besonderen Wertschätzung. Daher sollen Justizvollzugsbedienstete für ihre Tätigkeit im Nachtdienst, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen von einer Zulagenerhöhung profitieren.
– Zudem werden Tarifbeschäftigte im allgemeinen Justizvollzugsdienst künftig grundsätzlich ab ihrer Einstellung in die Entgeltgruppe 6 (bisher Entgeltgruppe 4) eingruppiert, was ein Plus von mindestens 200 Euro im Monat ausmacht. Die Bediensteten des Justizvollzugsdienstes sind die ersten Ansprechpersonen für die Inhaftierten. Sie sind für deren sichere Unterbringung, Betreuung, Versorgung und Beaufsichtigung zuständig. Sie wirken positiv auf die Inhaftierten ein und fördern deren Verantwortungsbewusstsein. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, kritische Situationen zu deeskalieren und Grenzen zu setzen. Dabei tragen sie maßgeblich dazu bei, dass Inhaftierte nach der Haft ein Leben ohne Straftaten führen können.
– Das Justizministerium hat eine Besoldungsanpassung für Anwärterinnen und Anwärter des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes im mittleren Justizdienst vorgenommen. Die Beamtinnen und Beamten dieses Laufbahnzweiges sorgen dafür, dass der gesamte Betriebsablauf in einer Justizvollzugsbehörde reibungslos funktioniert. Sie sind in die Versorgung und Beschäftigung der Gefangenen eingebunden, bearbeiten Personalangelegenheiten oder unterstützen als Assistentin oder Assistent die Geschäftsleitung. Damit tragen sie für die sichere Unterbringung, Versorgung und Behandlung von über 4.000 Inhaftierten in Hessen besondere Verantwortung. Diesen Anwärterinnen und Anwärtern wird ab Herbst ein Zuschlag von 50 % des Anwärtergrundbetrages gewährt (das sind ca. 665 EUR monatlich).
– Das Justizministerium hat ein neues Personalentwicklungskonzept für den hessischen Justizvollzug fertiggestellt. Es enthält alle Maßnahmen im Personalwesen, die Beschäftigte qualifizieren, fördern sowie weiterentwickeln.
– Außerdem hat das Ministerium gegenüber den Justizvollzugsbehörden darauf hingewirkt, dass zum Zwecke der Personalgewinnung neuen Tarifbeschäftigten im Rahmen dertarifvertraglichen Einstufung ergänzend eine Zulage gewährt wird
– Hessische Beamtinnen und Beamte haben zum 1. April 2023 eine drei Prozent höhere Besoldung erhalten. Eine weitere Anpassung um drei Prozent ist zum 1. Januar 2024 vorgesehen. Davon profitieren auch die Beamtinnen und Beamten des Justizvollzuges.
– Auf Initiative des Justizministeriums sollen künftig förderliche Tätigkeiten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden. Dadurch stehen die Nachwuchskräfte künftig früher den Justizvollzugsbehörden zur Verfügung, werden früher in das Beamtenverhältnis auf Probe im Eingangsamt (BesGr. A 7 HBesG) berufen und erhalten dementsprechend früher ein höheres Bruttogehalt.
– Weiter setzt sich das Justizministerium bei der Evaluation des Besoldungsgesetzes für dieAnhebung der Eingangsämter im Vollzugs- und Verwaltungsdienst im mittleren Justizdienst ein, für eine Lehrkräftezulage im H. B. Wagnitz-Seminar, für die Anhebung der allgemeinen Stellenzulage und der Meisterzulage im Werkdienst.
Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 4. Mai 2023