Was können Angehörige von an Demenz erkrankten Menschen im Kontakt mit dem Betreuungsgericht beachten? Welche Tipps im Kontakt mit dem Betreuungsrichter gibt es aus Gerichtssicht? Wie kann man rechtlich für den Fall einer späteren Demenz-Erkrankung vorsorgen?
Antworten auf diese und weitere Fragen zum Thema Demenz und den Umgang von Angehörigen mit dem Betreuungsgericht gibt der Abteilungsleiter für Betreuungssachen am Amtsgericht Osnabrück, Herr Richter am Amtsgericht Friedhelm Stückemann, im Interview mit dem Verein Alzheimer Gesellschaft Osnabrück e.V. In dem Gespräch gibt Herr Stückemann zudem Einblicke in die Besonderheiten und Anforderungen der betreuungsrichterlichen Tätigkeit.
„Wichtig ist, dass Angehörige von Betroffenen keine Berührungsängste mit dem Betreuungsgericht haben. Die Frage der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung und der im Einzelfall erforderliche Umfang können immer dann am besten beurteilt werden, wenn Offenheit und Ehrlichkeit der Angehörigen entgegengebracht werden. Erfreulicherweise ist eine früher häufig dagewesene Zurückhaltung gegenüber „Ämtern“ heute deutlich seltener anzutreffen“, so der erfahrene Betreuungsrichter Friedhelm Stückemann.
Der Verein Alzheimer Gesellschaft Osnabrück e.V. hat das von Burkhard Riepenhoff geführte Interview in seinem Ratgeber „Welt des Vergessens“ veröffentlicht, der in Zusammenarbeit mit dem Verlag Kommunikation & Wirtschaft GmbH erschienen ist.
Das Interview können Sie auf der Homepage des Amtsgerichts Osnabrück (hier) im Volltext abrufen.
Quelle: Amtsgericht Osnabrück, Pressemitteilung vom 2. Februar 2022