Ein Beschluss vom Landgericht Hamburg hat die NDR Berichterstattung über den Verdacht des Machtmissbrauchs durch Julian Reichelt als zulässig erklärt. Reichelt war gegen etliche Äußerungen in der Sendung „Reschke Fernsehen“ vom 16.02.2023 presserechtlich vorgegangen. Die zentralen Punkte der Berichterstattung – Äußerungen über Machtmissbrauch durch Julian Reichelt und Äußerungen über die Weitergabe von Informationen während des Compliance-Verfahrens – hält das Gericht für zulässig.
„Die Verdachtsäußerung, der Antragsteller habe diverse Affären mit Mitarbeiterinnen gehabt, ist zulässig“, heißt es im Beschluss des Gerichts. Auch für den Vorwurf von „Amts- und Machtmissbrauch“ sah das Gericht in ausreichendem Maße Anknüpfungstatsachen. Der NDR darf auch weiterhin darüber berichten, dass Julian Reichelt seine Machtposition als Chefredakteur eingesetzt hat, um vor allem Praktikantinnen und Volontärinnen nahe zu kommen.
Zudem bestätigt das Landgericht Hamburg erstmals, dass die Äußerung „Julian Reichelt hatte schon während des Verfahrens gegen ihn Zugang zu Informationen, die er nie hätte haben dürfen“, nicht zu untersagen sei. Die Darstellung des Reichelt-Anwalts Ben Irle, der davon spricht, dass das Landgericht Hamburg angeblich den „frei erfundenen Vorwurf des Machtmissbrauchs“ untersagt habe, ist also unwahr. Um die Berichterstattung zu belegen, hatte der NDR dem Landgericht Hamburg zahlreiche Eidesstattliche Versicherungen sowie weitere Belege vorgelegt.
Richtig ist, dass einige Äußerungen in der Sendung „Reschke Fernsehen“ vorläufig verboten worden sind. Dem NDR ist der Beschluss des Landgericht Hamburgs noch nicht formal zugestellt worden. Der Norddeutsche Rundfunk wird Widerspruch dagegen einlegen.
Quelle: NDR, Pressemitteilung vom 2. Mai 2023