Im März 2023 waren rund 45,6 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg die Zahl der Erwerbstätigen saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 57 000 Personen (+0,1 %) und damit in nahezu gleichem Umfang wie in den Vormonaten. Im Februar 2023 war die saisonbereinigte Erwerbstätigenzahl gegenüber dem Vormonat um 58 000 Personen gestiegen, im Januar 2023 und im Dezember 2022 jeweils um 52 000 Personen.

Nicht saisonbereinigt nahm die Zahl der Erwerbstätigen im März 2023 gegenüber Februar 2023 um 97 000 Personen zu (+0,2 %). Der Anstieg fiel damit fast so stark aus wie im März-Durchschnitt der drei Vorkrisenjahre 2017 bis 2019 (+102 000 Personen).

Aufwärtstrend setzt sich auch im Vorjahresvergleich fort

Gegenüber März 2022 stieg die Zahl der Erwerbstätigen im März 2023 um 1,0 % (+446 000 Personen). In den Monaten November 2022 bis Februar 2023 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum ebenfalls bei +1,0 % gelegen. Der stabile Aufwärtstrend auf dem Arbeitsmarkt setzte sich somit auch im Vorjahresvergleich unverändert fort.

Erwerbstätigenzahl im 1. Quartal 2023 saisonbereinigt 0,3 % höher als im Vorquartal

Im Durchschnitt gab es im 1. Quartal 2023 nach vorläufigen Berechnungen rund 45,6 Millionen Erwerbstätige mit Arbeitsort in Deutschland (Inlandskonzept). Im Vergleich zum Vorquartal stieg die Zahl der Erwerbstätigen damit saisonbereinigt um 150 000 oder 0,3 %. Ausführliche Ergebnisse zum 1. Quartal 2023 erscheinen am 16. Mai 2023.

Erwerbslosenquote im März 2023 bei 2,9 %

Im März 2023 waren nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung 1,26 Millionen Personen erwerbslos. Das waren 31 000 Personen oder 2,4 % weniger als im März 2022. Die Erwerbslosenquote lag bei 2,9 % (März 2022: 3,0 %).

Bereinigt um saisonale und irreguläre Effekte lag die Erwerbslosenzahl ebenfalls bei 1,26 Millionen Personen und damit 17 800 Personen oder 1,4 % niedriger als im Vormonat Februar 2023. Die bereinigte Erwerbslosenquote lag im März 2023 bei 2,8 % (Februar 2023: 2,9 %).

Methodische Hinweise:

In allen Meldungen zu Konjunkturindikatoren sind die unterschiedlichen Vergleichszeiträume zu beachten. Im Fokus der Konjunkturbeobachtung steht der Vergleich zum Vormonat/Vorquartal. Hieraus lässt sich die kurzfristige konjunkturelle Entwicklung ablesen. Der Vorjahresvergleich dient dagegen einem längerfristigen Niveauvergleich und ist von saisonalen Schwankungen weitgehend unabhängig.

Neben der Erstberechnung der Erwerbstätigenzahl für den Berichtsmonat März 2023 wurden im Rahmen der turnusmäßigen Überarbeitung der Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auch die vorläufigen monatlichen und vierteljährlichen Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit im Jahr 2022 und die Monate Januar und Februar 2023 neu berechnet. Hierbei wurden alle zum jetzigen Berechnungszeitpunkt zusätzlich verfügbaren erwerbsstatistischen Quellen einbezogen. Aus der Neuberechnung resultieren für die monatlichen Erwerbstätigenzahlen Vorjahresveränderungsraten, die nur im Februar 2023 um 0,1 Prozentpunkte über den bisher veröffentlichten Ergebnissen liegen. Darüber hinaus ergeben sich keine Änderungen.

Die Erwerbstätigenzahlen aus der Erwerbstätigenrechnung unterscheiden sich von denen aus der Arbeitskräfteerhebung, die in den Mikrozensus integriert ist. Die Abweichungen sind wesentlich auf die unterschiedlichen Konzepte (Inländer- beziehungsweise Inlandskonzept) der beiden Statistiken zurückzuführen. Hintergrundinformationen zu den Ergebnisunterschieden bieten die Erläuterungen zur Statistik. Informationen zum Mikrozensus einschließlich der Arbeitskräfteerhebung bietet eine Themenseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Erwerbstätige und Erwerbslose werden nach dem Erwerbsstatuskonzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gezählt. Die ausgewiesene Erwerbslosigkeit weicht daher von der registrierten Arbeitslosigkeit ab, die von der Bundesagentur für Arbeit entsprechend dem Sozialgesetzbuch ermittelt und veröffentlicht wird. Für die Berechnung der Erwerbslosenquoten werden im Europäischen Statistischen System einheitlich die Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung zugrunde gelegt.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 28. April 2023

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