„Mit den Sälen am Landgericht Schwerin ist die Hälfte aller Säle der Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern digital optimal ausgestattet. Das ist auch mit der Einführung der elektronischen Akte notwendig. Der Gesetzgeber hat den Ländern bis Ende 2025 Zeit gegeben, die Justiz digital umzurüsten. Mecklenburg-Vorpommern liegt sehr gut im Zeitplan. Die Säle wollen wir im nächsten Jahr vollständig ausgestattet haben. Dann können im gesamten Land für Verfahrensbeteiligte und Sitzungsteilnehmende digitale Akteninhalte verfügbar gemacht werden“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt am Landgericht Schwerin.

„Auch die Videokonferenztechnik ist mittlerweile landesweit in den Gerichten ausgerollt. An jedem Gerichtsstandort, auch an allen Zweigstellen, besteht die Möglichkeit, Videoverhandlungen anzusetzen. Auch hier beträgt der Ausstattungsgrad rund 50 Prozent. Es sind mobile Konferenzsysteme, die bedarfsgerecht eingesetzt werden können. Alle digitalen Ausstattungselemente sind kompatibel. Sie werden auch verschiedenen Anforderungen der jeweiligen Prozessvorschriften, zum Beispiel für Online-Vernehmungen in Bild und Ton oder für komplette sowie hybride Videoverhandlungen gerecht. Ich freue mich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Gerichten und Staatsanwaltschaften auch zunehmend die digitale Technik nutzen. So hat sich im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021 die Anzahl durchgeführter Videoverhandlungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit etwa verdoppelt, von rund 600 auf etwa 1.200 Verhandlungen. Bei den Fachgerichten stieg der Anteil noch höher von rund 400 Videoverhandlungen im Jahr 2021 auf rund 1.000 im letzten Jahr“, so Justizministerin Bernhardt.

Die Präsidentin des Landgerichts Schwerin, Monika Köster-Flachsmeyer, begrüßt die Entwicklung: „Die Richterinnen und Richter des Landgerichts sind neugierig auf die Digitalisierung der Gerichtssäle, deren Möglichkeiten wir erst kennenlernen müssen. Bei aller Freude über eine innovative technische Ausstattung ist darauf zu achten, dass sie der Rechtsprechung nutzt und ihr nicht schadet. Die Entscheidung über den konkreten Einsatz der Technik im Gerichtssaal muss deshalb den Richterinnen und Richtern überlassen bleiben.“

Quelle: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 26. April 2023

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