Im Rahmen der 28. Verbandsversammlung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands (DArbGV) in Kassel wurde der Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamm, Dr. Holger Schrade, am 21. April 2023 für drei weitere Jahre zu dessen Präsidenten gewählt. Zu den ersten Gratulanten zählte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Inken Gallner, im Bild vorne rechts. Als Verbandsvizepräsident fungiert auch weiterhin Prof. Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School (Hamburg), der ebenfalls im schon innegehabten Amt bestätigt worden ist.
Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband ging aus dem 1893 gegründeten Gewerbe- und Kaufmannsgerichtsverband hervor. Im Jahr 1933 löste dieser sich auf, um sich der Vereinnahmung durch nationalsozialistische Unrechtsorganisationen zu entziehen. 1949 fand die Wiedergründung des Verbands statt. Gründungspräsident war Prof. Dr. Hans Carl Nipperdey, zugleich erster Präsident des Bundesarbeitsgerichts. Der Verband hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Arbeitsrecht und die Arbeitsrechtspflege zu fördern. Dies gelingt durch Ort- und Landestagungen, Publikationen, Stellungnahmen und die Verleihung eines jährlichen Dissertationspreises. Er hat aktuell rund 3800 Mitglieder, die aus der Arbeitsgerichtsbarkeit, den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, den Ministerien, Hochschulen und der Rechtsanwaltschaft stammen. Die Bundesrepublik Deutschland sowie die Bundesländer haben korporative Mitgliedschaften im DArbGV erworben.
„Die Europäische Idee“ war der Titel des Festvortrags, den BAG-Präsidentin Inken Gallner zu Beginn der Verbandsversammlung am 20. April 2023 hielt. Das „Hinweisgeberschutzgesetz – with all the bells an whistles“ gab den thematischen Anker für den weiteren fachlichen Teil der Konferenz. Diese fand am Abend mit einem Empfang des Verbandsausschusses durch den hessischen Justizminister, Prof. Dr. Roman Poseck, ihren Ausklang. Am 21. April 2023 tagte dann der Verbandsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung und wählte aus seiner Mitte den neuen und bisherigen Präsidenten sowie den Vizepräsidenten.
Quelle: Landesarbeitsgericht Hamm, Pressemitteilung vom 25. April 2023