Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Volker Messing zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Richter am Bundesgerichtshof Messing ist 46 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Oktober 2005 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei dem Landgericht Hagen und dem Amtsgericht Paderborn tätig. Von Mitte Juni 2007 bis März 2008 wurde er als richterlicher Mitarbeiter in der Verwaltungsabteilung an das Oberlandesgericht Hamm abgeordnet. Hieran schloss sich eine zweijährige Abordnung an die Westfälische Wilhelms-Universität Münster als Richter im Hochschuldienst an. Im Verlauf dieser Abordnung wurde Herr Messing im November 2008 am Landgericht Bochum zum Richter am Landgericht ernannt. Dort war er von April 2010 bis Mai 2012 tätig, bevor er in der Zeit von Juni 2012 bis Februar 2013 zur Erprobung an das Oberlandesgericht Hamm abgeordnet wurde. Nach erneuter fast eineinhalbjähriger Tätigkeit am Landgericht Bochum war er von August 2014 bis Juli 2017 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Während dieser Zeit – am 30. Dezember 2014 – wurde er zum Richter am Oberlandesgericht befördert. Am Oberlandesgericht Hamm gehörte er seit August 2017 verschiedenen Zivilsenaten an und war zudem mit Verwaltungsaufgaben betraut. Seit Januar 2021 war er mit anteiliger Arbeitskraft als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen abgeordnet.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Messing dem 4. Strafsenat zugewiesen, der vornehmlich für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Hamm und Zweibrücken sowie für die Revisionen in Verkehrsstrafsachen zuständig ist.
Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung vom 1. Februar 2022