Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gegen einen 17-jährigen Mann aus dem Großraum Köln.
Ihm wird vorgeworfen, dass er sich durch Andere in Fertigkeiten zur Begehung eines islamistisch motivierten Anschlags unterweisen ließ. Weitere Auskünfte können derzeit mit Blick auf den Schutz der weiteren Ermittlungen und das Alter des jugendlichen Beschuldigten nicht erteilt werden.
Der Einleitung der Ermittlungen war vorausgegangen, dass die Kriminalinspektion Staatsschutz des Polizeipräsidiums Köln nach Hinweisen aus dem persönlichen Umfeld des Beschuldigten am Samstag (29. Januar 2022) die Ermittlungen zu einer möglichen Gefährdungslage in Hannover übernommen hat. Der Beschuldigte soll sich zuletzt in Hannover aufgehalten haben.
Nach eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen trafen Bundespolizisten den jungen Mann gegen 17 Uhr im Hauptbahnhof in Hannover an und nahmen ihn mit zur Wache. Ein Entschärfer der Bundespolizei begutachtete und sicherte seine mitgeführte Tasche, die keine gefährlichen Gegenstände beinhaltete und im Anschluss beschlagnahmt wurde.
Im Verlauf der ersten Ermittlungen gab es Hinweise auf einen verdächtigen Gegenstand in einem ICE. Der Zug ist von der Polizei angehalten und mit Sprengstoffspürhunden durchsucht worden. Polizisten durchsuchten mit Sprengstoffspürhunden den Zug in Wunstorf. Sprengstoff ist nicht aufgefunden worden.
Der Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gem. § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB sieht für Erwachsene einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Für Jugendliche – wie den Beschuldigten – sieht das hier einschlägige Jugendgerichtsgesetz als Höchstmaß eine Jugendstrafe von fünf Jahren vor.
Der Angeschuldigte befindet sich aufgrund polizeirechtlicher Vorschriften weiterhin in Gewahrsam.
In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, Pressemitteilung vom 31. Januar 2022