Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 24. Januar 2023 (Az. 2 BvF 2/18) entschieden, dass die gesetzliche Erhöhung der absoluten Obergrenze für die staatlichen Mittel im Jahre 2018 auf damals 190 Millionen Euro wegen unzureichender Begründung verfassungswidrig und nichtig war.

Als Konsequenz dieses Urteils hat die Präsidentin des Deutschen Bundestages in ihrer Eigenschaft als für die Parteienfinanzierung zuständige Behörde zu entscheiden, ob und in welcher Höhe sie die Mittel zurückfordert, die den Parteien in den Jahren 2018 bis 2021 zu Unrecht zugesprochen worden sind.  

Dazu erklärt Bundestagspräsidentin Bärbel Bas: „Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage, insbesondere der Frage eines möglichen Vertrauensschutzes, beabsichtige ich, die zu viel gezahlten Gelder von allen Parteien in voller Höhe zurückzufordern. Zunächst werde ich jedoch allen betroffenen Parteien in den nächsten Wochen im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Anhörungsverfahrens die Gelegenheit geben, sich zu allen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkten zu äußern.“ 

Quelle: Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 20. April 2023

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