Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die für heute ab 17.30 Uhr unter dem Motto „Solidarität mit allen politischen Gefangenen am Tag der palästinensischen Gefangenen“ in Berlin-Neukölln angemeldete Versammlung verboten bleibt. Damit hat es die Beschwerde des Antragstellers gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom gestrigen Abend zurückgewiesen.
Die Versammlungsbehörde hat die Versammlung mit der Begründung verboten, dass Gewalttätigkeiten sowie volksverhetzende und antisemitsche Äußerungen zu erwarten seien. Der 1. Senat hat entschieden, dass der Verlauf früherer, deutlich ähnlicher Versammlungen diese Gefahrenprognose rechtfertige.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Beschluss vom 15. April 2023 – OVG 1 S 31/23 –
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 15.04.2023