Justizminister Roman Poseck erklärte anlässlich eines zusammenfassenden Rückblicks auf die Arbeit der Häuser des Jugendrechts im Jahr 2022: „Der ganzheitliche Ansatz, bei dem Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und ggf. freie Träger der Jugendhilfe in einem Haus zusammenarbeiten, ist effektiv und hat sich bewährt. Gerade im sensiblen Bereich der Jugenddelinquenz bedarf es einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit und eines schnellen und konsequenten Eingreifens. Daher sind persönliche Gespräche und gemeinsame Besprechungen unerlässlich. Diese konnten erfreulicherweise nach der Reduzierung pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen im vergangenen Jahr wieder in Präsenz stattfinden und intensiviert werden. Auch der persönliche Kontakt zu den Beschuldigten wurde wieder verstärkt. Die Arbeit in den Häusern des Jugendrechts ist ein wichtiger Baustein, um junge Menschen frühzeitig vor weiteren kriminellen Karrieren zu bewahren. Ich möchte mich daher bei allen Beteiligten für ihren besonderen Einsatz und ihr Engagement bedanken.“

Im vergangenen Jahr sind in den sieben Häusern des Jugendrechts insgesamt 11.821 Verfahren eingegangen (2021: 9.603) und 12.361 (2021: 9.489) erledigt worden. Die Eingänge bei den hessischen Häusern des Jugendrechts sind damit binnen Jahresfrist um 23% und die Erledigungen um 30% gestiegen. Ein Grund für diesen Anstieg liegt auch in der Eröffnung eines weiteren Hauses Anfang 2022. 

Die Häuser des Jugendrechts weisen im Einzelnen folgende Eingangs- und Erledigungszahlen auf:

Haus des JugendrechtsEingangszahl 2022Eingangszahl 2021Erledigungszahl 2022Erledigungszahl  2021
Frankfurt-Höchst1.7422.2411.8581.885
Frankfurt-Mitte-Ost*1.5751.674
Frankfurt-Nord1.8232.0332.1041.962
Frankfurt-Süd1.4581.3711.6631.474
Kassel1.7191.2621.5861.331
Offenbach1.2851.1301.2901.241
Wiesbaden2.2191.5662.1861.596

*Das Haus das Jugendrechts Frankfurt-Mitte-Ost hat am 3. Januar 2022 seine Tätigkeit aufgenommen, daher liegen für das Jahr 2021 noch keine Eingangs- und Erledigungszahlen vor.

Die durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten in den Häusern des Jugendrechts für Anklagen zum Jugendrichter liegen zwischen 0,85 Monaten und 2,92 Monaten sowie für Anklagen zum Jugendschöffengericht zwischen 2,23 Monaten und 5,59 Monaten.

„Insbesondere bei der Bearbeitung von Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende müssen jugendspezifische Besonderheiten und der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts berücksichtigt werden. Die Häuser des Jugendrechts sind erfolgreich. Die Studie der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) hat im vergangenen Jahr am Beispiel des Haus des Jugendrechts in Frankfurt-Höchst aufgezeigt, dass sich die Rückfallquote von jugendlichen Straftäterinnen und Straftätern bei der Bearbeitung der Verfahren durch ein Haus des Jugendrechts, deutlich reduziert hat. Und gerade auf dieses Ergebnis kommt es an: Kriminelle Karrieren müssen im Interesse der jungen Straftäterinnen und Straftäter und der Sicherheit der Bevölkerung so schnell und so erfolgreich wie möglich abgebrochen werden“, führte der Minister weiter aus.

In den Häusern des Jugendrechts wurden 2022 vor allem Körperverletzungs-, Diebstahls- und Vermögensdelikte bearbeitet.

„Das erste Haus des Jugendrechts in Hessen nahm am 1. Februar 2010 in Wiesbaden seine Tätigkeit auf. Seitdem wurden kontinuierlich neue Häuser des Jugendrechts geschaffen. Die Stadt Frankfurt verfügt inzwischen mit vier Einrichtungen über ein flächendeckendes Angebot“, ergänzte Justizminister Roman Poseck.

Haus des Jugendrechts Hanau

Ein weiteres Haus des Jugendrechts wird nach aktuellem Stand im Sommer dieses Jahres für den Landgerichtsbezirk Hanau und den Main-Kinzig-Kreis eröffnet werden. „Das Haus des Jugendrechts in Hanau soll einen besonderen Schwerpunkt auf die Prävention von Rechtsextremismus legen. Der Rechtsextremismus ist eine sehr große und reale Bedrohung für unsere Demokratie und das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Zur Bekämpfung setzen wir auf umfassende Ansätze. Durch das Haus des Jugendrechts wollen wir Jugendliche und junge Erwachsene aufklären und sensibilisieren sowie Verantwortliche und Entscheidungsträger durch geeignete Formate informieren, um extreme Tendenzen frühzeitig zu erkennen und eine Radikalisierung zu verhindern. Die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugend(gerichts-)hilfe hat sich in den vergangenen Jahren in den anderen Einrichtungen bewährt. Daran wollen wir anknüpfen und auch in Hanau mit einem Haus des Jugendrechts die schon jetzt gute und vernetzte Zusammenarbeit weiter ausbauen. Hessen verfügt bereits über ein deutschlandweit vorbildhaftes Netz an Häusern des Jugendrechts. Es ist mein Ziel, dieses Netz weiter auszubauen und das Erfolgsmodell auch an weiteren Standorten in Hessen zu starten und so die noch vorhandenen weißen Flecken auf der Landkarte nach und nach zu schließen“, so Justizminister Roman Poseck abschließend.

Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 14. April 2023

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