Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – hat gegen sechs niederländische Staatsangehörige wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, des banden- und gewerbsmäßigen Diebstahls sowie der Sachbeschädigung Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main erhoben.
Mit der umfangreichen Anklageschrift wird den Angeschuldigten im Alter von 23 bis 32 Jahren zur Last gelegt, im Zeitraum vom 13.10.2021 bis zum 05.11.2021 als An-gehörige einer auf solche Straftaten spezialisierten Gruppierung an einer Serie von Geldautomatensprengungen in Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen beteiligt gewesen zu sein. Dabei handelte es sich im Einzelnen um folgende Sprengungen von Geldautomaten:
Ein 29-jähriger Angeschuldigter und ein 23-jähriger Angeschuldigter sollen an diesen Sprengungen als Logistiker beteiligt gewesen sein und das bei den Sprengungen für die Anfahrt und die Flucht verwendete Fahrzeug angemietet und den weiteren Angeschuldigten zur Verfügung gestellt haben. Die weiteren Angeschuldigten sollen einzelne Sprengungen der Serie teils in wechselnder Besetzung ausgeführt haben.
Die Sprengung des Geldautomaten in Dietzenbach am 13.10.2021 sollen durch einen 32-jährigen Angeschuldigten, einen 30-jährigen Angeschuldigten und einen 26-jährigen Angeschuldigten unmittelbar ausgeführt worden sein.
An der Sprengung des Geldautomaten in Eppelheim am 22.10.2021 soll ein 28-jähri-ger Angeschuldigte unmittelbar beteiligt gewesen sein. Der 30-jährige Angeschuldigte und der 26-jährige Angeschuldigte sollen zu dieser Sprengung Hilfe geleistet haben, indem sie den Ort der Sprengung ausgekundschaftet hatten.
An der Sprengung des Geldautomaten in Wildeshausen am 05.11.2021 soll der 30-jährige Angeschuldigte unmittelbar beteiligt gewesen sein.
Bei sämtlichen Sprengungen sollen die jeweils beteiligten Angeschuldigten dasselbe hochmotorisierte Fahrzeug zur Anfahrt und zur Flucht verwendet haben, an dem jeweils vor der Tat von anderen Fahrzeugen entwendete Fahrzeugkennzeichen angebracht gewesen sein sollen. Bei sämtlichen Sprengungen kam Festsprengstoff zum Einsatz, der mutmaßlich in den Niederlanden beschafft wurde.
Weitere Geldautomatensprengungen, mutmaßlich aus derselben Straftatenserie sind Gegenstand der Ermittlungen von Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz.
Der Anklagerhebung sind umfangreiche Ermittlungen der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Polizeipräsidiums Westhessen mit Unterstützung der örtlichen Polizeidienststellen sowie der europäischen Polizeibehörde Europol und von niederländischen Behörden vorangegangen. Fünf Angeschuldigte befinden sich derzeit in Untersuchungshaft bzw. in Strafhaft aufgrund anderer vorangegangener Verurteilungen. Zwei Angeschuldigte, der 29-Jährige und der 23-jährige, beide aus Harleem in den Niederlanden, waren aufgrund von Europäischen Haftbefehlen des Amtsgerichts Frankfurt am Main im Rahmen eines Aktionstags in den Niederlanden am 17.05.2022 festgenommen und aufgrund eines Ersuchens der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main am 18.08.2022 nach Deutschland aus-geliefert worden. Drei Angeschuldigte, der 32-Jährige, der 31-Jährige sowie der 26-Jährige waren im Zusammenhang mit einer geplanten Geldautomatensprengung in Nieder-Mörlen am 30.03.2022 festgenommen worden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main dankt dem Polizeipräsidium Westhessen, dem Polizeipräsidium Mannheim, der Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg-Land / Wesermarsch sowie der europäischen Polizeibehörde Europol und den niederländischen Behörden für die hervorragende Zusammenarbeit.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 11. April 2023