Am 5. April 2023 sind beim Verfassungsgerichtshof in Münster ein Organstreitverfahren sowie zwei Verfahren zur abstrakten Normenkontrolle im Zusammenhang mit dem nordrhein-westfälischen Landeshaushalt eingegangen.

Das von den Fraktionen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und der Freien Demokratischen Partei (FDP) im Landtag Nordrhein-Westfalen gegen das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen und die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen eingeleitete Organstreitverfahren richtet sich dagegen, dass der Landesfinanzminister auf der Grundlage des im März 2020 errichteten „Sondervermögens zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise“ (NRW-Rettungsschirmgesetz) im Oktober und November 2022 Kredite aufgenommen hat. Die Antragsteller sehen dadurch das Budgetrecht des Landtags aus Art. 81 und 83 der Landesverfassung verletzt.

Darüber hinaus wenden sich die Mitglieder der Landtagsfraktionen der SPD und der FDP im Wege der abstrakten Normenkontrolle zum einen gegen die Errichtung des „Sondervermögens zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine“ (NRW-Krisenbewältigungsgesetz) und zum anderen gegen die Kreditermächtigung im „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023“ (Haushaltsgesetz 2023). Sie machen eine Verletzung des Budgetrechts des Landtags bzw. einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte „Schuldenbremse“ geltend.

VerfGH 32/23, VerfGH 33/23, VerfGH 34/23

Quelle. Verfassungsgerichtshof NRW, Pressemitteilung vom 6. April 2023

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