Am 5. April 2023 ist der Bundesverband der Kryptowertpapierregisterführer e.V. gegründet worden. Herr Christopher Görtz, Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht bei Heuking am Standort Köln, wurde zum Vorstandsvorsitzenden des Verbandes gewählt. Herr Daniel Wernicke, Co-CEO der NYALA Digital Asset AG und Geschäftsführer des Gründungsmitglieds Smart Registry GmbH, wurde zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und Herr Markus Fehn, Geschäftsführer der E-SEC GmbH, wurde zum weiteren Vorstandsmitglied gewählt. Die Gründung des Bundesverbandes geht zurück auf ein Treffen der Kryptowertpapierregisterführer in Köln beim Gastgeber Heuking im November 2022.
Der Verband setzt sich insbesondere für die Verbesserung der maßgeblichen Rahmenbedingungen für Kryptowertpapiere im Sinne des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) ein, tritt aktiv für die Belange von Kryptowertpapierregisterführern und die Verbesserung der maßgeblichen Rahmenbedingungen für Kryptowertpapiere in Dialog mit Politik, Gesetzgebungsorganen, Aufsichtsbehörden, Institutionen des Kapitalmarkts, Interessenverbänden und der Öffentlichkeit ein und fördert den fachlichen Austausch seiner Mitglieder untereinander.
Als Gründungsmitglieder des Verbandes haben sich die meisten Kryptowertpapierregisterführer beteiligt. Namentlich sind die Cashlink Technologies GmbH, die Cryptoport GmbH (Tochtergesellschaft der flatexDEGIRO AG), die E-SEC GmbH (Tochtergesellschaft der Chartered Investment Germany GmbH), die GfK – Gesellschaft für Kryptoregisterführung mbH, die Smart Registry GmbH (Tochtergesellschaft der NYALA Digital Asset AG), die Tangany GmbH sowie die TokenForge GmbH Gründungsmitglieder des Verbandes. Zudem wurde im Rahmen der Gründungsversammlung der WM Datenservice als assoziiertes Mitglied in den Verband aufgenommen.
Mit Inkrafttreten des eWpG Mitte 2021 wurde in Deutschland erstmals die Möglichkeit geschaffen elektronische Wertpapiere zu begeben. Dies ermöglicht es Emittenten, auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen, Pfandbriefe und bestimmte Anteile an Sondervermögen auch rein elektronisch zu begeben. Um auch bei diesen nicht mehr physisch vorhandenen Wertpapieren Verkehrsschutz und rechtssicheren Erwerb zu gewährleisten, bedarf es der Eintragung der Wertpapiere in ein elektronisches Register. Das eWpG sieht zwei Arten von elektronischen Wertpapierregistern vor, zentrale Register und dezentrale Kryptowertpapierregister. Bei der Kryptowertpapierregisterführung handelt es sich um eine neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung.
Quelle: Heuking Kühn Lüer Wojtek, Pressemitteilung vom 5. April 2023