Das Bundeskabinett hat heute eine Anpassungsnovelle zu den Energiepreisbremsen beschlossen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Das Ziel, auch Heizstromkunden zu entlasten, ist richtig. Nicht richtig ist es, dass dies die Energieversorger übernehmen sollen. Das grundsätzliche Problem bleibt auch mit der heute verabschiedeten Novelle bestehen: Die Bundesregierung hat immer noch kein eigenes Instrument geschaffen, um in nationalen Krisen die Haushalte in Deutschland einkommensabhängig gezielt zu entlasten. Das wäre auch ein wichtiger Faktor zur Steigerung der Krisenresilienz unseres Landes. Der Angriffskrieg gegen die Ukraine hat nicht nur die Energiepreise stark steigen lassen. Die Menschen in Deutschland sind aufgrund der Krise mit steigenden Preisen in allen Lebensbereichen konfrontiert. Wir als Energiebranche haben aufgrund der historischen Ausnahmesituation des vergangenen Jahres die Abwicklung der Entlastungen zugewiesen bekommen, weil der Staat keine praktikable Grundlage hatte, mit denen er solche Preisbremsen oder finanziellen Hilfen direkt an die Bürgerinnen und Bürger auszahlen konnte. Das Beispiel des Energiegeldes für Studierende zeigt, dass der Staat inzwischen aber sehr wohl Systeme schaffen kann, um auf Antrag eine staatliche Unterstützung in Form von finanziellen Entlastungen an die Bürgerinnen und Bürger auszahlen zu können. Statt kleinteiligen und komplexen Nachbesserungen und Hilfskonstruktionen, die zusätzlich zu der laufenden Entlastung durch die Energieversorger umgesetzt werden sollen, sollte die Bundesregierung ein eigenes Auszahlungsinstrument wie beim Energiegeld nutzen. Dies ermöglicht der Energiewirtschaft die notwendige Konzentration auf die essentiellen Aufgaben bei der Gestaltung der Energiewende.“