Mit der neuen Förderrichtlinie wird die Gigabitförderung der Bundesregierung neu aufgestellt. Sie lenkt die Mittel zielgenauer in die Gebiete mit dem größtem Nachholbedarf.
„Mit der neuen Gigabitförderung werden die Mittel dorthin verteilt, wo sie gebraucht werden. Durch die Zuteilung der Mittel nach der Anzahl der förderfähigen Haushalte pro Land wird das alte und überholte Windhund-Verfahren abgelöst. Mit der Fast Lane werden vor allem die Regionen besonders gefördert, die heute noch komplett weiße Flecken aufweisen. Der Wegfall der Aufgreifschwelle ermöglicht zudem die Förderung von deutlich mehr Haushalten.
Die neue Förderrichtlinie stärkt auch das sogenannte Betreibermodell. Dabei kann das gebaute Netz auch nach Ablauf der Zweckbindung im Besitz der Städte, Kommunen und Landkreise bleiben. Wir werden das neue Förderprogramm kontinuierlich evaluieren und dabei darauf achten, dass die Fördergelder auf einem konstant hohen Niveau bleiben. Nur mit einer engen Verzahnung von eigenwirtschaftlichem Ausbau und dem geförderten Ausbau für unwirtschaftliche Regionen können wir Deutschland flächendeckend mit Glasfaseranschlüssen versorgen. Die ambitionierte Zielmarke bleibt die Versorgung aller Haushalte bis 2030 mit Glasfaser bis in jedes Haus und jede Wohnung.“