Am 30. März 2023 wurde bei den jährlich stattfindenden Bundesrichterwahlen erneut ein Richter des hiesigen Oberlandesgerichts gewählt. Dr. Felix Schmidt wird demnächst von Celle nach Karlsruhe wechseln und dort als Richter am Bundesgerichtshof tätig sein.
Die Wahl zur Bundesrichterin bzw. zum Bundesrichter erfolgt durch den Richterwahlausschuss, der von der Bundesjustizministerin einberufen wird und dem die Justizministerinnen und Justizminister der 16 Bundesländer sowie 16 weitere vom Bundestag gewählte Mitglieder angehören. Die zur Wahl gestellten Kandidatinnen und Kandidaten werden von den Justizministerinnen und Justizministern der Länder oder den weiteren Mitgliedern des Richterwahlausschusses vorgeschlagen.
Die Präsidentin des Oberlandesgericht Celle Stefanie Otte gratulierte dem neugewählten Bundesrichter: „Mit Herrn Dr. Schmidt verlieren wir zwar einen persönlich und fachlich hochgeschätzten Kollegen, zugleich bin ich aber stolz, dass in den letzten sieben Jahren sechs Richterinnen und Richter des Oberlandesgerichts an den Bundesgerichtshof gewählt wurden. Das ist vor allem eine Bestätigung der hervorragenden individuellen Leistungen von Herrn Dr. Schmidt und der vor ihm gewählten Kolleginnen und Kollegen. Zugleich unterstreicht dies aber auch die außerordentlich hohe Qualität der hiesigen Rechtsprechung.“
Der 43jährige Dr. Schmidt trat nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Hannover und Oxford mit anschließender Promotion im Jahr 2007 in die Niedersächsische Justiz ein. Hier war er beim Landgericht und der Staatsanwaltschaft Hannover sowie dem Amtsgericht Hameln tätig, bevor er in den Jahren 2010 bis 2013 als wissenschaftlicher Mitarbeiter und als Referent für internationale Angelegenheiten an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet war. 2011 wurde er zum Richter am Landgericht Hannover ernannt und war dort nach seiner Rückkehr vom Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Zivilkammern und im Schwurgericht tätig. In den Jahren 2017 bis 2019 war Herr Dr. Schmidt an die Niedersächsische Staatskanzlei abgeordnet, wo er u.a. im Referat Recht und Verfassung eingesetzt war. Im Anschluss daran war er bis zu seiner Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht im Dezember 2020 an das Niedersächsische Justizministerium abgeordnet. Beim Oberlandesgericht Celle ist Herr Dr. Schmidt Mitglied des insbesondere für Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen zuständigen 8. Zivilsenats. Diese Tätigkeit wird er bis zum Abschluss des Wahlverfahrens für die Bundesrichter fortsetzen, das mit der Ernennung durch den Bundespräsidenten endet. In welchen Rechtsgebieten Herr Dr. Schmidt beim Bundesgerichtshof tätig sein wird, bestimmt das dortige Präsidium.
Quelle: OLG Celle, Pressemitteilung vom 3. April 2023