Konkret soll die Angeklagte im September 2015 mit ihrem ihr nach islamischem Ritus verbundenen Ehemann aus Deutschland ausgereist sein und sich in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ angeschlossen haben. In Raqqa sei sie einem Frauen-Bataillon des IS beigetreten und habe sich zu Selbstmordattentaten bereiterklärt. Sie habe ein Schießtraining absolviert, sei in die Herstellung von Sprengstoff eingewiesen worden und habe in der Folge selbst Sprengstoffgürtel hergestellt. Zudem habe sie propagandistische Schriften für den IS übersetzt.
Im Herbst 2016 sollen IS-Mitglieder einen terroristischen Anschlag auf ein nicht näher identifiziertes Musikfestival in der Nähe von Hildesheim geplant und hierfür Kämpfer rekrutiert haben, die nach Deutschland hätten geschleust werden sollen. Der Anschlag habe mittels Schnellfeuergewehren ausgeführt werden sollen. Marcia M. sei in das Vorhaben eingebunden gewesen und habe zwei in Deutschland aufhältige „Glaubensschwestern“ angeworben, welche die Attentäter in der Bundesrepublik hätten heiraten und beherbergen sollen, um ihnen hier bis zur Begehung des Anschlags ein unauffälliges Leben zu ermöglichen. Die Ausreise der beiden ausgewählten IS-Kämpfer sei jedoch gescheitert, weil die Grenze in Syrien nicht mehr passierbar gewesen sei.
Zwischenzeitlich soll die Angeklagte mit ihrem Ehemann im Dezember 2015 ein vom IS zur Verfügung gestelltes Haus in der Umgebung von Mossul (Irak) bezogen haben, dessen rechtmäßige Bewohner vor dem IS geflohen oder von der Organisation vertrieben worden seien.
Die Angeklagte befand sich seit Oktober 2017 im Gewahrsam von kurdischen Kräften in Syrien. Sie wurde bei ihrer Wiedereinreise nach Deutschland im Oktober 2022 festgenommen.
Für die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung und für ein Kriegsverbrechen gegen Eigentum sieht das Gesetz jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Die Hauptverhandlung beginnt am Montag, den 17. April 2023 um 9:00 Uhr im Oberlandesgericht Celle.
Quelle: OLG Celle, Pressemitteilung vom 30. März 2023