Nachdem in der öffentlichen Anhörung zum Hinweisgeberschutzgesetz mehrere Sachverständige deutliche verfassungsrechtliche Kritik an der Aufspaltung in ein Zustimmungs- und Einspruchsgesetz geübt haben, berät der Bundestag heute darüber in 2./3. Lesung. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und der zuständige Berichterstatter Martin Plum:
Günter Krings: „Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind nach der öffentlichen Anhörung nicht kleiner, sondern größer geworden. Die Aufspaltung eines Gesetzes, nachdem der Bundesrat die Zustimmung verweigert hat, ist ein absolutes Novum. Da es hier nicht um ein frei zu gestaltendes Gesetz, sondern um die Umsetzung von EU-Recht geht, unterstreicht, wie willkürlich die Aufspaltung ist. Das Vorgehen der Ampel ist ausschließlich vom Willen getragen, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder zu beschneiden. Unser Grundgesetz gibt uns einen anderen Weg vor: Gute Gesetzgebung sollte immer in der Suche nach Kompromissen liegen.“
Martin Plum: „Beim Hinweisgeberschutz zeigt sich eindrücklich das dreifache Scheitern der Ampel: Erstens sind ihre Gesetzgebungsverfahren nicht nur überhastet und schlecht durchdacht, sondern jetzt auch noch verfassungsrechtlich zweifelhaft. Zweitens ist ihre Kompromisslosigkeit gegenüber den Ländern nicht nur hier eine staatspolitische Sackgasse, sondern auch bei der Unterbringung von Flüchtlingen oder dem Pakt für den Rechtsstaat. Drittens entpuppt sich die Ampel beim Hinweisgeberschutz erneut als Vorschriftskoalition. Ihr Mehr an Fortschritt erweist sich wieder als ein Mehr an Bürokratie und Kosten für Bürger und Wirtschaft.“