Zum heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung können Sie den arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, gerne wie folgt zitieren:
Zum Qualifizierungsgeld: „Minister Heil will ein sogenanntes ‚Qualifizierungsgeld‘ einführen. Es gibt jedoch bereits einen etablierten Rahmen für die Förderung beruflicher Weiterbildung, der unter der unionsgeführten Bundesregierung mit dem Qualifizierungschancengesetz eingeführt wurde. Dieser Rahmen wird mit dem Weiterbildungsgesetz weiter vereinfacht. Deshalb ist das Qualifizierungsgeld schlicht und ergreifend überflüssig. Es erhöht unnötigerweise die Komplexität der Weiterbildungsförderung und ist nichts anderes als eine Verbeugung vor Gewerkschaftsforderungen. Nur die Betriebe mit einer einschlägigen Betriebs- oder Tarifvereinbarung sollen die Leistungen in Anspruch nehmen können. Den Anwendungsbereich so bewusst zu verengen ist falsch und schließt viele Unternehmen von einer Förderung aus.“
Zur Ausbildungsgarantie: „Kein ausbildungsfähiger junger Mensch soll ohne einen Ausbildungsplatz bleiben. Die Lage ist hierfür so gut wie nie. Aktuell gibt es in Deutschland einen deutlichen Überhang an offenen Ausbildungsstellen. Im vergangenen Jahr konnten 69.000 Ausbildungsplätze nicht besetzt werden. In dieser Situation will Minister Heil mit einer ‚Ausbildungsgarantie‘ die außerbetriebliche Ausbildung ausweiten. Das bedeutet, dass die Ausbildung nicht mehr im Betrieb stattfindet, sondern bei einem externen Träger. Die Ausbildungsgarantie von Minister Heil ist ein Etikettenschwindel. Es gibt nur sehr wenige strukturschwache Regionen, in denen junge Leute es schwer haben einen Ausbildungsplatz zu finden. Nur ein sehr begrenzter Personenkreis soll von dieser außerbetrieblichen Ausbildungschance profitieren. Der Gesetzentwurf geht lediglich von 4.000 Zugängen in eine außerbetriebliche Ausbildung aus. Wichtiger als die Schaffung neuer Instrumente ist, dass der Übergang von Schule und Beruf besser gelingt. Dazu ist vor allem erforderlich, dass bereits in der Schulzeit mit längeren Praktika ein echter Einblick in die Arbeitswelt vermittelt wird. Der Schlüssel für einen gelungenen Start in eine Ausbildung liegt im frühzeitigen Orientieren, Austesten und Erproben verschiedener Ausbildungsmöglichkeiten. Das geht nur über ein intensives Zusammenwirken zwischen Schule und Bundesagentur für Arbeit. Hier sind vor allem die Länder gefordert, die erforderlichen Bedingungen zu schaffen.“
Zur Bildungszeit: „Das Kabinett hat die Pläne von Bundesminister Heil zur Bildungszeit gestoppt. Er musste seinen Entwurf aus dem jetzt beschlossenen Gesetzespaket herausnehmen. Sein Entwurf war unausgegoren und falsch finanziert. Gerade Geringqualifizierte haben den größten Weiterbildungsbedarf. Das Vorhaben greift hier viel zu kurz. Der Entwurf von Minister Heil enthielt viel zu geringe finanzielle Anreize, um Geringqualifizierten eine Weiterbildung zu ermöglichen. Bei der Bildungszeit handelt es sich um kein arbeitsmarktpolitisches, sondern überwiegend um ein bildungspolitisches Instrument. Eine Finanzierung muss daher aus Steuergeldern erfolgen. Minister Heil plante hingegen eine Finanzierung aus Beitragsgeldern der Arbeitslosenversicherung. Das ist eine Zweckentfremdung von Beitragsmitteln. Minister Heil muss hier zu Recht nachsitzen.“