Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes im Verfahren 1 BvL 7/18, welcher das Verbot von Kinderehen bestätigt, äußert sich die Stellvertretend Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, wie folgt:
„Der heute veröffentlichte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen enthält Licht und Schatten. Positiv ist, dass das Gericht die Regelung aus dem Jahr 2017 im Grundsatz bestätigt hat. Im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen unter 16 Jahren sind in Deutschland nichtig und werden dies auch in Zukunft sein.
Dass das Gericht den Gesetzgeber auffordert, spezielle Regeln zu den Folgen der Unwirksamkeit wie etwa Unterhaltsansprüche zu erlassen, ist nachvollziehbar. Dies dient gerade dem Schutz der Minderjährigen, die nicht ohne nacheheliche Ansprüche dastehen sollen. Kritisch anzumerken ist aber, dass entsprechende Regelungen nicht geeignet sind, dem Anreiz, aus wirtschaftlichen Gründen im Ausland eine Kinderehe einzugehen, entgegenzuwirken.
Ausgesprochen problematisch ist, dass der Gesetzgeber eine Regelung einführen muss, nach der Minderjährige die eigentlich nichtige Ehe ab Erreichen der Volljährigkeit als wirksame Ehe fortführen können. Das Bundesverfassungsgericht relativiert damit die Nichtigkeit der Kinderehe und lässt sie faktisch nur noch als vorübergehend nichtige Kinderehe erscheinen. Es steht zu befürchten, dass eine solche Regelung gerade minderjährige Frauen und Mädchen in Abhängigkeitsverhältnissen hält, in die sie als Kinder von anderen gedrängt wurden. Das Gericht führt leider auch keine stichhaltige Begründung an, warum nicht die Möglichkeit ausreichen soll, bei Erreichen der Volljährigkeit im Zweifel in Deutschland erneut zu heiraten. Der Bundesjustizminister muss jetzt zügig die Gesetze ergänzen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Es geht darum, kluge Regelungen zu finden, die dem Minderjährigenschutz möglichst weitgehend Rechnung tragen.“