In Anwesenheit von Kollegen, u.a. der Präsidentin des Landgerichts Zweibrücken und der beiden Präsidenten der Landgerichte Frankenthal/Pfalz und Kaiserslautern, dankte der Präsident des Oberlandesgerichts Bernhard Thurn der Präsidentin des Landgerichts Landau in der Pfalz Müller-Rospert persönlich für die mit großem Engagement geleisteten Dienste. Die Ruhestandsurkunde mit Wirkung zum 31. März hat die Richterin bereits am 17. Januar aus den Händen des Ministers der Justiz Rheinland-Pfalz Herbert Mertin überreicht bekommen.
Die Präsidentin hat in der zu ihren Ehren veranstalteten Feierstunde betont, wie viel Freude ihr die Arbeit in der Rechtsprechung und auch die Wahrnehmung der Behördenleiteraufgaben bereitet haben. Dennoch habe sie sich entschieden, nunmehr vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Sie habe noch einige private Pläne, deren Umsetzung oft wegen beruflicher Verpflichtungen haben zurückstehen müssen. So freue sich die Richterin darauf, im kommenden Lebensabschnitt Zeit zu haben, um einige schon langjährig gewünschte Vorhaben verwirklichen zu können. Konkret geplant seien u.a. verschiedene Reisen mit ihrem Ehemann. Trotz aller privater Pläne bleibt Frau Müller-Rospert der Justiz als aktive Richterin weiter verbunden. Auch zukünftig wird sie als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz tätig sein.
Herr Präsident des Oberlandesgerichts Zweibrücken Bernhard Thurn wünscht Frau Müller-Rospert alles Gute für ihre Zukunft als Richterin am Verfassungsgerichtshof und Pensionärin ab April 2023.
Quelle: OLG Zweibrücken, Pressemitteilung vom 27. März 2023