Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern (RIAS Bayern) hat heute (27. März) ihren Jahresbericht in München vorgestellt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich dazu: „Auch nach dem Ende von Corona können wir keine Entwarnung geben: Judenhass gibt es an den Rändern, in der Mitte der Gesellschaft und unter Zuwanderern. Es ist unsere Aufgabe, diesen zu erkennen, zu benennen und zu bekämpfen.“

Eisenreich betont: „Bei uns gibt es keinen Platz für Judenhass. Wir bekämpfen den Judenhass konsequent. Deshalb habe ich für unseren Kampf gegen Antisemitismus Deutschlands ersten landesweiten Spezialstaatsanwalt ernannt.“

Oberstaatsanwalt Andreas Franck, der Zentrale Antisemitismus-Beauftragte der bayerischen Justiz, schaltet sich konsequent bei Verfahren von bayernweiter Bedeutung ein. Minister Eisenreich: „Schon nach kurzer Zeit konnte der Zentrale Antisemitismus-Beauftragte Erfolge erzielen. Er spielte beispielsweise eine entscheidende Rolle bei der strafrechtlichen Verfolgung von volksverhetzenden Holocaustvergleichen bei Corona-Demonstrationen. Durch seinen Einsatz gab es die erste obergerichtliche Entscheidung in einem Corona-Holocaust-Vergleichsfall. Bei der Bekämpfung von Antisemitismus arbeiten die bayerische Justiz und die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern in einem guten Austausch. Dafür möchte ich mich bei den Verantwortlichen von RIAS Bayern bedanken.“

Hintergrund:

Die bayerische Justiz geht mit einem Bündel an Maßnahmen gegen antisemitische Straftaten vor – und hat frühzeitig schlagkräftige Ermittlungsstrukturen geschaffen.

  • 2017 nahm die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München ihre Arbeit auf. Nach sechs Jahren konnte die ZET mit mehr als 3.000 eingeleiteten Verfahren eine Erfolgsbilanz ziehen.
  • 2018 wurden drei Antisemitismus-Beauftragte der Bayerischen Justiz bei den drei Generalstaatsanwaltschaften München, Nürnberg und Bamberg eingesetzt. Seit Oktober 2021 hat die bayerische Justiz zusätzlich einen Zentralen Antisemitismus-Beauftragten.
  • Im Januar 2020 wurde Deutschlands erster Hate-Speech-Beauftragter vom bayerischen Justizminister zentral für ganz Bayern bestellt. Parallel dazu wurden Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hate Speech bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften eingerichtet. Die bayerische Justiz hat zudem ein Online-Meldeverfahren für Online-Straftaten mit RIAS Bayern etabliert.
  • Damit antisemitische Motive nicht im Dunkeln bleiben, haben die Antisemitismus-Beauftragten der Generalstaatsanwaltschaften einen Leitfaden für Staatsanwälte entwickelt. Mit dem Leitfaden können antisemitische Motive leichter entschlüsselt werden (z.B. anhand von Nazi-Jahrestagen oder Codes).
  • Bayern hat als erstes Bundesland in Deutschland die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angenommen.
  • Bayern hat sich auch rechtspolitisch in Berlin eingesetzt: Eine judenfeindliche Motivation wird im Gesetz ausdrücklich als strafschärfendes Tatmerkmal genannt. Die Bundesregierung hat den Vorschlag aus dem Freistaat im Jahr 2020 aufgegriffen (§ 46 Absatz 2 Strafgesetzbuch).

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 27. März 2023

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