Nicht nur an den bayerischen Landgerichten in Zivilsachen erster Instanz und an den Oberlandesgerichten in Zivilsachen ist die Regeleinführung der elektronischen Akte abgeschlossen. Seit heute (27. März 2023) setzen alle Gerichte in der bayerischen Landeshauptstadt die E-Akte in Zivilsachen ein. Erstinstanzlich neu eingehende Zivilverfahren behandeln die Amts- und Landgerichte nur noch in digitaler Form. Beim Oberlandesgericht München und dem Bayerischen Obersten Landesgericht werden diese Verfahren dann mit elektronischen Akten nahtlos weiterbearbeitet. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich: „Die Welt wird immer digitaler. Die Justiz treibt die Digitaloffensive weiter voran. Von der Eingangsinstanz bis zum Bayerischen Obersten Landesgericht: Der Justizstandort München ist digitalisiert. Unsere Richterinnen und Richter im Bezirk des Amtsgerichts München können in Zivilsachen nun von der ersten bis zur letzten Instanz mit elektronischen Akten arbeiten. Das verkürzt Verfahren und erspart Wartezeiten.“
Bereits im April 2021 wurde die E-Akte am Oberlandesgericht München pilotiert, seinerzeit in Familien- und Zivilsachen. Das Landgericht München I nutzt die E-Akte in erstinstanzlichen Zivilverfahren seit dem 18. Juli 2022, das Landgericht München II kam am 7. November 2022 hinzu. Nun wurde der Kreis komplettiert: Bereits seit dem 6. März arbeiten auch die Richterinnen und Richter des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit der elektronischen Akte. Heute (27. März) startet die E-Akte am Amtsgericht München. Minister Eisenreich: „Bis heute wurden alleine am Justizstandort München über 18.000 Verfahren rein elektronisch geführt. Bayernweit sind es über 200.000.“
Auch der elektronische Rechtsverkehr ist bereits bei allen Gerichten im Freistaat eingeführt.
Der Freistaat Bayern setzt auch auf Videotechnik. Minister Eisenreich: „Tausende Zivilprozesse werden an Bayerns Gerichten inzwischen digital geführt. Allein im Jahr 2022 gab es 12.056 Videoverhandlungen und -anhörungen im Freistaat. Knapp ein Fünftel davon fand an den Gerichten am Justizstandort München statt. Mich freut die große Bereitschaft in der bayerischen Justiz, sich auf neue digitale Möglichkeiten einzulassen.“
Anlässlich der Einführung der elektronischen Akte beim Bayerischen Obersten Landesgericht und beim Amtsgericht München kam der Justizminister mit allen Präsidentinnen und Präsidenten der Münchner Gerichte zusammen. Die Präsidentin des Bayerischen Obersten Landesgerichts Dr. Andrea Schmidt freut sich über die Einführung der E-Akte an ihrem Gericht: „Das Bayerische Oberste Landesgericht besteht seit nunmehr fast 400 Jahren. Heute sind wir ein modernes Gericht und arbeiten in den meisten der zahlreichen Spezialverfahren unserer Zuständigkeit, etwa komplexen Musterfeststellungsklagen oder komplizierten Schiedsverfahren mit internationalen Bezügen, nun mit der elektronischen Akte. Wir sind optimistisch, dass die E-Akte auch bei unseren außergewöhnlichen Zuständigkeiten gut funktionieren wird.“ Auch die Präsidentin des Amtsgerichts München Beate Ehrt begrüßt die Chancen der Digitalisierung: „Modernes, schnelles, flexibles Arbeiten: Die elektronische Akte bedeutet auch einen großen Schritt vorwärts für die Attraktivität der bayerischen Justiz im Wettbewerb um die besten Köpfe.“
Auch erste Digitalisierungs-Bilanzen wurden bei dem Treffen gezogen. Der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts München Dr. Hans-Joachim Heßler: „Elektronischer Rechtsverkehr bei allen Gerichten, E-Akte in der Eingangsinstanz, Papierakte in der Berufungsinstanz beim Oberlandesgericht: Diese Zeiten gehören mit der Regeleinführung der E-Akte beim Oberlandesgericht München der Vergangenheit an. Wir vermeiden die lästigen Medienbrüche und auch die Richterinnen und Richter am Oberlandesgericht profitieren von den Möglichkeiten, die die E-Akte bietet, und die wir als Pilotgericht bereits frühzeitig getestet und mit entwickelt haben. Wir sind froh, dass mit der E-Akte jetzt die Grundlage für die Entwicklung des Zivilprozesses des digitalen Zeitalters gelegt ist.“Ebenfalls erfolgreich hat sich die E-Akte an den beiden Münchner Landgerichten etabliert.Die Präsidentin des Landgerichts München I Dr. Beatrix Schobel: „Am Landgericht München I führen wir inzwischen bereits fast 50 % aller Verfahren digital und ich freue mich besonders, dass die Angehörigen unseres Gerichts die mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen hervorragend gemeistert haben.“Der Präsident des Landgerichts München II Dr. Bernt Münzenberg: „Die E-Akte erleichtert die Aktenführung bei Gericht sehr – sie ist schnell erfassbar, stets aktuell, jederzeit und überall verfügbar; dies führt zu mehr Effizienz.“
Auf dem Weg zu einem modernen Zivilprozess sieht der bayerische Justizminister noch erheblichen rechtspolitischen Handlungsbedarf beim Bund. Justizminister Eisenreich: „Eine Modernisierung des Zivilprozesses ist notwendig. Der Bund muss jetzt tätig werden. Wir brauchen eine breit geführte Diskussion, die alle Akteure einbezieht: Gerichte, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Wirtschaft, Verbraucherverbände.“ Auf bayerische Initiative hat die Justizministerkonferenz bereits im Herbst 2020 das Bundesjustizministerium aufgefordert, den Zivilprozess für eine weitergehende Nutzung digitaler Möglichkeiten zu öffnen, um die Effizienz zu steigern und die Verfahrensdauern zu verkürzen. Eisenreich: „Der Reformprozess ist dringend notwendig. Die Justiz will die Chancen der Digitalisierung nutzen. Viele Vorschläge liegen bereits vor. Jetzt ist Berlin gefordert.“
Eisenreich bedankte sich abschließend bei den Präsidentinnen und Präsidenten der Münchner Gerichte: „Für Ihr großes Engagement bei der Digitalisierung der Justiz am Standort München darf ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken.“
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 27. März 2023