Innenminister Christian Pegel sprach gestern im Schweriner Landtag über den Stand der Gesetzgebungsarbeiten am Sicherheits- und Ordnungsgesetz, das nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anhand dessen Maßgaben angepasst werden muss. Anlass der Landtagsdebatte waren Anträge der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP.
„Beide Fraktionen fordern die Landesregierung auf, die jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Sie ignorieren dabei unsere Auskunft, die wir bereits Anfang März dem Innenausschuss des Landesparlaments gegeben haben: Wir arbeiten längst an der Anpassung. Wir haben damit sofort begonnen, nachdem uns im Februar die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit Begründung zugestellt worden war. Der Entwurf ist inzwischen sogar schon in der ministeriumsinternen Anhörung. Noch dieses Jahr soll das Parlament über das Gesetz beschließen können“, sagte Christian Pegel und fügte hinzu:
„Beide Anträge laufen deshalb ins Leere. Mehr noch – sie fordern zum Teil Änderungen, die über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts weit hinausgehen, aber der Polizei wichtige Instrumente zum Schutz der Menschen im Land nehmen würden.“ Mit dem Gesetzentwurf der Grünen etwa sollten auch Regelungen gestrichen werden, deren grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt hat und für die nur die Voraussetzungen für den Einsatz dieser polizeilichen Instrumente nachgeschärft werden müssen.
„So wollen die Bündnisgrünen die Onlinedurchsuchung ganz streichen. Das ist weder von den Karlsruher Richtern gefordert noch sinnvoll. Unsere Polizei braucht moderne Befugnisse, um den Gefahren unserer Zeit aktiv begegnen zu können“, sagte Christian Pegel und fragte:
„Extremisten und Schwerstkriminelle nutzen alle Vorzüge der digitalen Welt – die Polizei darf bei diesen Themen, wie beispielsweise den stark ansteigenden Kinderpornografiefällen im Internet, nicht auf die Einsatzmittel des vergangenen Jahrhunderts beschränkt werden. Wie soll die Polizei diese Taten verhindern können, wenn der Gesetzgeber ihr keine entsprechenden Befugnisse zur Seite stellt?“
Die FDP hingegen fordert neben der Überarbeitung des Gesetzes eine „Überwachungsgesamtrechnung“ als Gesamtschau aller Eingriffe. Diese Forderung kommt aus dem Koalitionsvertrag der Ampelkoalition auf Bundesebene und soll nun auch auf Landesebene diskutiert werden. Die Bundesregierung hat die Arbeit zur Entwicklung einer Methodik für eine Überwachungsgesamtrechnung aufgenommen.
„Es ist nicht sinnvoll, dass hier jetzt jedes Bundesland etwas Eigenes entwickelt. Im Übrigen haben wir längst Ansätze zu einer ganzheitlichen Gesamtbetrachtung“, sagte der Innenminister und konkretisierte: „Wir evaluieren das SOG M-V entsprechend seinem eigenen Gesetzesauftrag im kommenden Jahr. Außerdem wird jährlich ein SOG-Bericht erstellt und dem SOG-Gremium des Landtags zugeleitet, in dem die Häufigkeit des Einsatzes verschiedener, besonders weit in die Freiheitsrechte der Menschen eingreifender Befugnisse der Polizei berichtet wird.“
Zusammenfassend sagte Christian Pegel: „Wir werden genauso verfahren, wie es das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vorgesehen hat: Wir passen die beanstandeten Regelungen an die Hinweise des Gerichts an und werden diese 1:1 umsetzen. Wir werden den Gesetzentwurf dem Landtag rechtzeitig so zuleiten, dass dieser innerhalb der Frist des Gerichts das Gesetz anpassen kann.“
Quelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 22. März 2023