Die Ampelkoalition hat sich auf Eckpunkte zur Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geeinigt. Das Ergebnis bringt viele notwendige Verbesserungen für die Beschäftigten in der Wissenschaft. Mehr als 80 Prozent des wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen ist befristet beschäftigt. Die Vertragslaufzeiten liegen meist unter 20 Monaten und verschärfen die unsichere Beschäftigungssituation massiv.
„Die Eckpunkte für das Arbeitsrecht in der Wissenschaft weisen den klaren Weg für mehr Sicherheit für die Beschäftigten in der Wissenschaft. Verlässliche Karriereperspektiven werden unseren Wissenschaftsstandort stärken, indem die Wissenschaft für die besten Köpfe eine attraktive Option bietet.
Wir brechen die Tarifsperre auf und legen somit viele Regelungsbereiche in die Hände der Tarifparteien. In der Promotionsphase schaffen wir mit drei Jahren Mindestvertragslaufzeit ausreichend Sicherheit – so können sich Promovierende endlich auf ihre wissenschaftliche Arbeit konzentrieren, statt den Fristablauf im Nacken zu spüren. Durch einen Vorrang der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung greift die familien- und behindertenpolitische Komponente für deutlich mehr Beschäftigte. Die Postdoc-Phase wird auf drei Jahre verkürzt, damit schaffen wir früher Klarheit in den Karriereperspektiven. Mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren ergeben sich hier ebenfalls bessere Arbeitsbedingungen.“