Heute debattiert in Brüssel der EU-Umweltministerrat über die Überarbeitung der kommunalen Abwasserrichtlinie, zu der die EU-Kommission im Herbst 2022 einen Vorschlag vorgelegt hatte. Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:
„Die kommunale Abwasserrichtlinie ist ein zentrales Instrument zum Schutz der Gewässerqualität in der EU. Es ist gut, dass die EU-Kommission die Richtlinie nun weiterentwickeln und an die politischen Ziele des European Green Deals, die Klimaschutzziele, die Null-Schadstoff Strategie und den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft anpassen möchte. Der im vergangenen Herbst vorgelegte Entwurf für die Überarbeitung der Richtlinie enthält bereits viele richtige Ansätze.
Insbesondere die geplante rechtliche Festschreibung der erweiterten Herstellerverantwortung wäre ein umweltökonomischer Meilenstein für eine moderne und verursachergerechte Abwasserbewirtschaftung. Damit würde das Verursacherprinzip rechtskräftig umgesetzt und Hersteller von Arzneimitteln sowie anderen eingetragenen Stoffen verursachergerecht an der Finanzierung von Reinigungsleistungen beteiligt. Gleichzeitig würden Anreize für die Entwicklung umweltschonender Grundstoffe und Produkte geschaffen, um zukünftig kritische Einträge von vornherein zu vermindern und zu vermeiden. Die Herstellerverantwortung ist daher ein zentraler Baustein der Richtlinie.
Vor allem im Hinblick des Investitionsbedarfs der weiteren in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen ist die ist eine zeitnahe Einführung der Herstellerverantwortung zwingend notwendig. Insbesondere für die Einführung der geplanten verpflichtenden Einführung der vierten Reinigungsstufe für bestimmte Kläranlagen, ist es essenziell, dass die Hersteller die Kosten für tragen und dies nicht auf die Allgemeinheit umgewälzt wird. Daher sollte die Herstellerverantwortung zeitlich unbedingt vor der Einführung der vierten Reinigungsstufe umgesetzt werden.
Der BDEW setzt sich bereits seit langem für eine verursachergerechte Finanzierung der Abwasserreinigung ein und hat bereits 2019 einen Vorschlag für die Einführung eines sogenannten „Fondsmodells“ vorgelegt. Ziel ist es, entsprechend der Schädlichkeit von Stoffen einen Anreiz zu bieten, Stoffeinträge zu vermeiden oder zu reduzieren. Der Europäische Rat und das EU-Parlament sollten die Verhandlungen zur kommunalen Abwasserrichtlinie nun so schnell wie möglich voranbringen, um den Rechtsakt noch in dieser Legislaturperiode verabschieden zu können.“
Quelle: BDEW, Pressemitteilung vom 16. März 2023