Heute beschließt der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz für eine Stiftung Unabhängige Patientenberatung (UPD) auch einen Änderungsantrag zur Entbudgetierung für Kinderärztinnen und -ärzte. Deren Honorare werden nicht länger mengenmäßig begrenzt, sondern orientieren sich an den tatsächlich notwendigen Behandlungen. Damit wird die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessert.
„Mit dem Änderungsantrag zur Entbudgetierung der Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ein Durchbruch für die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen gelungen, für den sich die SPD-Bundestagsfraktion sehr eingesetzt hat. Die Kinder- und Jugendmedizin wird von mengenbegrenzenden Maßnahmen der Honorarverteilung ausgenommen und Budgets werden ausgesetzt. Darüber hinaus werden künftig die Grundversorgung sowie ausgewählte diagnostische und therapeutische Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu festen Preisen der regionalen Euro-Gebührenordnungen vergütet. Die Wartezeiten auf Arzttermine für gesetzlich Versicherte werden hierdurch deutlich verringert und die medizinische Versorgung der Kinder und Jugendlichen nachhaltig verbessert. Gleichzeitig steigt hierdurch die Attraktivität für Kinderärzte sich niederzulassen.“