Zur ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr:

„Wir schreiben heute Rechtsgeschichte. Nach zehn gescheiterten Versuchen, die Ersatzfreiheitsstrafe zu reformieren, haben wir heute im Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts in erster Lesung beraten. Der Vorschlag unseres Bundesjustizministers Dr. Marco Buschmann stellt eine ausgewogene Lösung dar, die die repressive und präventive Wirksamkeit der Geldstrafe sichert und dabei zugleich die zum Teil schwerwiegenden Folgen einer Freiheitsstrafe auf das Berufs- und Privatleben der verurteilten Personen im Blick hat. Zukünftig entsprechen zwei Tagessätze Geldstrafe nur noch einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Zudem setzen wir verstärkt auf die Möglichkeit, eine Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit zu ersetzen. Damit schaffen wir ein für alle faires Sanktionensystem.“

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