Statement von Rechtsanwältin Dr. Jenny Lederer, Mitglied des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Seit einer Strafverschärfung 2020 müssen Richter bei „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ zwingend auf Freiheitsstrafe erkennen – ohne die Möglichkeit, einen minder schweren Fall anzunehmen oder den Vorwurf einzustellen. Auch den Staatsanwälten wurde die Möglichkeit zur Verfahrenseinstellung genommen, alle Fälle müssen seitdem mindestens vor dem Schöffengericht verhandelt werden. Bereits in der Vergangenheit kritisierte der Deutsche Anwaltverein (DAV) dies scharf, auch da die Änderung teils Opfer oder besorgte Eltern traf. Nun plant die Ampelkoalition eine Korrektur. 

„Den Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt zu verbessern, ist ein wichtiges gesellschaftliches Ziel. Die Strafverschärfung trägt dazu aber nicht bei. Sie sorgte unter anderem dafür, dass zum Beispiel Eltern, die aus Sorge entsprechende Bilder in einem Chat mit anderen Eltern geteilt hatten, oder eine selbst Geschädigte, die nur Beweise hatte sichern wollen, strafrechtlich belangt wurden. Auch das sogenannte ‚Sexting‘ unter minderjährigen Jugendlichen, bei dem Nacktbilder ausgetauscht werden, ist betroffen.

Der Deutsche Anwaltverein hat schon in der Vergangenheit darauf aufmerksam gemacht, dass eine Korrektur des Mindeststrafrahmens und die Aufhebung des minder schweren Falles nicht angezeigt oder zielführend sind und umgekehrt zu vielen Schwierigkeiten für die Praxis führen. Dass dieser Zustand nun korrigiert werden soll, begrüßen wir.“

Quelle: Deutscher Anwaltverein, Pressemitteilung vom 13. März 2023

Cookie Consent mit Real Cookie Banner