Heute lädt Bundeswirtschaftsminister Habeck zum Photovoltaik-Gipfel. Bei dem Treffen, zu dem auch der BDEW eingeladen ist, soll über die notwendigen Weichenstellungen für das Erreichen der Ausbauziele für Photovoltaik (PV) von 215 GW im Jahr 2030 diskutiert werden. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Die Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung muss einen gangbaren Weg aufzeigen, wie die enorme Steigerung des PV-Zubaus in den kommenden Jahren erreicht werden soll. Die aktuellen Zubau-Zahlen sind erfreulicherweise im Plan.
Für die kommenden Jahre ist jedoch eine Verdreifachung des Ausbaus vorgesehen, um die im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehenen Ziele zu erreichen. Diese Beschleunigung ist kein Selbstläufer. Angesichts der Vielzahl an Vorgaben und Regelungen brauchen wir einfache, einheitliche und pragmatische Lösungen. Dazu gehört, dass bürokratische Hürden wo immer möglich abgebaut, Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und ausreichend Flächen zur Verfügung gestellt werden.
Klar ist: Wir werden rund ein Prozent der Landesfläche für PV-Freiflächenanlagen brauchen. Damit das gelingt, braucht es ein ganzes Bündel an Maßnahmen: So sollten die benachteiligten Gebiete, auf denen beispielsweise eine Agrarnutzung nur schwer möglich ist, in allen Bundesländern zügig und vollumfassend für die Nutzung großflächiger PV-Anlagen geöffnet werden. Zudem sollten PV-Freiflächenanlagen als eigene Baugenehmigungskategorie in der Musterbauordnung der Bauministerkonferenz verankert werden, um Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Auch indirekt wirkende Hemmnisse sollten bedacht werden: Derzeit werden PV-Freiflächenanlagen bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer anders behandelt als land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Das führt zu hohen finanziellen Belastungen und Verunsicherung bei Flächeninhabern, die die Bereitstellung von Flächen ausbremst.
Auch die Solarisierung der Ballungsräume muss vorangetrieben werden, um die Ausbauziele zu erreichen. PV-Dachanlagen genießen eine sehr hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, dennoch ist insbesondere in Städten eine Vielzahl noch ungenutzter Dächer zu beobachten. Eine PV-Anlage aufs Dach zu bringen, muss dringend vereinfacht werden. Dazu gehört, umfassende Anmelde- und Informationspflichten spürbar abzusenken und Hürden durch stromsteuerrechtliche Anforderungen zügig abzubauen. Sämtliche Prozesse der Anmeldung und Informationsbereitstellung sollten künftig für alle Marktpartner digital möglich sein. Auch sollte eine „One-Stopp“-Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, die sämtliche weitere Anmeldungen ersetzt, eingerichtet werden. Dies wurde bereits im Zuge der EEG-Novelle 2020 avisiert, bislang aber nicht umgesetzt.
Viele Bundesländer haben bereits Solarpflichten für Dach-PV eingeführt. Bundeseinheitliche Mindeststandards für PV-Dachanlagen würden den Flickenteppich unterschiedlicher Landesvorgaben vereinheitlichen und so einen Beitrag zur Beschleunigung leisten. Auch die Bundesländer sind gefragt, ihre Spielräume zu nutzen, indem sie unter anderem denkmalschutzrechtliche Regelungen und Anforderungen in den Bauordnungen PV-freundlich ausgestalten.
Ergänzend zum Ausbau der Flächen- und der Aufdach-PV müssen auch mehr innovative PV-Anlagen wie Agri-PV, Floating-PV, Fence-PV oder gebäudeintegrierte-PV ermöglicht werden, um zusätzliche Potenziale zu erschließen. Die vielen neuen dezentralen Erzeugungsanlagen müssen effizient in das Netz integriert werden, damit der erzeugte Solarstrom auch genutzt werden kann. Netzausbau ist darum das Gebot der Stunde und muss in der PV-Strategie der Bundesregierung mitgedacht werden.“