Ein 34‑jähriger Mann und sein 25 Jahre alter Bruder sollen durch einen Identitätstausch versucht haben, ein Bußgeld zu umgehen. Jetzt wurden beide von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen gemeinschaftlichen Missbrauchs von Ausweispapieren angeklagt.
Im Mai 2021 fand vor dem Amtsgericht Tiergarten die Hauptverhandlung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren statt: Der jüngere der beiden Brüder hatte gegen einen Bußgeldbescheid, in dem ihm vorgeworfen wurde, beim Autofahren telefoniert zu haben, Einspruch eingelegt. Die beiden Angeschuldigten sollen nun vor der Hauptverhandlung ihre Pässe getauscht haben. Vor Gericht war es also wohl der 34‑Jährige, der behauptete, der Angeklagte zu sein. Der 25‑Jährige wiederum soll als „präsenter Zeuge“ spontan entlastend aufgetaucht und sich mit den Ausweispapieren seines Bruders als dieser ausgegeben haben.
Gebracht haben dürfte diese Aktion wenig: Das Bußgeld wurde gegen den „richtigen“ Bruder verhängt, ergänzend müssen sich beide nun auch gemeinsam vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten.
Quelle: Staatsanwaltschaft Berlin, Pressemitteilung vom 10. März 2023
§ 281 StGB – Mißbrauch von Ausweispapieren
(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(2) Einem Ausweispapier stehen Gesundheitszeugnisse sowie solche Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.