Ende vergangenen Jahres haben in Deutschland rund 44.500 asylberechtigte Ausländer gelebt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/5870) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5231) hervor. Danach waren zum Stichtag 31. Dezember 2022 im Ausländerzentralregister (AZR) 44.507 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Die drei Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen demnach auf die Türkei mit 12.391 Asylberechtigten, Syrien mit 6.274 Betroffenen und Iran mit 5.393 Personen.
Die Zahl der zum Jahreswechsel im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 763.387. Hauptstaatsangehörigkeit war in diesen Fällen Syrien mit 389.714 Personen vor dem Irak mit 107.884 und Afghanistan mit 58.674.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zu dem Stichtag 286.375 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 2, Satz 1, 2. Alt. des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) registriert. Hauptstaatsangehörigkeiten waren hier laut Bundesregierung Syrien mit 200.988 Fällen sowie Irak mit 23.263 und Afghanistan mit 18.518.
Mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes, die wegen Abschiebungsverboten erteilt werden, seien zum Jahreswechsel 157.398 Personen erfasst gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Hauptstaatsangehörigkeit entfiel demnach auf Afghanistan (98.191) vor Irak (9.712) und Syrien (6.427).
Die Zahl der zum Stichtag erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 248.145 an. Hauptstaatsangehörigkeit war der Vorlage zufolge Irak mit 32.384 Betroffenen, gefolgt von Afghanistan mit 21.086 und Nigeria mit 15.676.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 175 vom 9. März 2023