Zum Internationalen Frauentag am 08. März 2023 erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Frauenrechte sind ein Gradmesser für die Lage der Demokratie in Gesellschaften. Aktuell erleben wir weltweit, wie einerseits die Rechte von Frauen und feministische Politik vorangebracht werden. Andererseits versuchen rechtsautoritäre Regime, demokratische wie auch feministische Forderungen und Errungenschaften zurückzudrängen – doch nicht ohne Gegenwehr.
 

Im Iran protestieren seit der gewaltsamen Ermordung der Kurdin Jîna Amini tausende Menschen unter Lebensgefahr für Frauenrechte. Daran, wie sehr die feministische Bewegung im Iran das dortige repressive Regime in seinen Grundfesten erschüttert, wird deutlich, dass der Kampf für Frauenrechte immer auch ein Kampf für Demokratie und allgemeine Menschenrechte ist.
 

Dieser Kampf braucht eine breite und solidarische Bewegung, darauf bauen letztlich auch feministische Errungenschaften in den Parlamenten auf. So ist die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Argentinien Ende 2020 in großen Teilen der unermüdlichen Kampagnenarbeit der Frauenbewegung Ni Una Menos (Keine Einzige Weniger) zu verdanken, die schon seit Jahren die massive geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen in Lateinamerika bekämpft. Dem Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt widmen wir uns als Ampel-Koalition in dieser Legislaturperiode mit besonderer Priorität. Wichtige Schritte zur Umsetzung der Istanbul-Konvention haben wir bereits umgesetzt, denn alle von Gewalt betroffenen Frauen, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltstitel, sollen Schutz erhalten. Endlich sind die Vorbehalte gegen Artikel 59 und 44 abgeschafft. Die Berichterstattungsstelle im Deutschen Institut für Menschenrechte hat im November 2022 ihre Arbeit aufgenommen, womit die unabhängige Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention sichergestellt wird. Mit der Einrichtung der staatlichen Koordinierungsstelle im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist ein wichtiger Schritt getan, um eine ressortübergreifende nationale Strategie im Bereich Gewaltschutz zu entwickeln und deren Umsetzung zu koordinieren.
 

Zum erweiterten Gewaltschutz gehören ganz zentral die sexuellen und reproduktiven Rechte. Denn über den eigenen Körper im Fall einer ungewollten Schwangerschaft frei und selbstbestimmt entscheiden zu können, ist ein grundlegendes Menschenrecht. Dieses Recht darf Frauen nicht weiter verwehrt werden. Darum ist es gut, dass über eine neue Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin beraten wird, die jetzt ihre Arbeit aufnimmt.
 

Wir stehen solidarisch mit allen Frauen auf der ganzen Welt. Denn Frauenrechte sind Menschenrechte – jetzt, immer und überall.

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