Ein heute 23‑Jähriger soll sich als falscher Polizeibeamter ausgegeben und so etwa 880.000 Euro erbeutet haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat wegen 19 Fällen des vollendeten und 58 Fällen des versuchten bandenmäßigen Betruges Anklage zum Landgericht Berlin erhoben.

Ältere Menschen im Alter zwischen 69 und 94 Jahren sollen der Mann und die gesondert verfolgten Mittäter angerufen und um ihr Vermögen gebracht haben. Dazu soll sich die Bande einer professionellen Choreografie bedient haben: Ein Teil der Bande ‑ unter ihnen der 23‑Jährige ‑ soll als falsche Polizeibeamte bei den Opfern angerufen und diese aufgefordert haben, ihre Wertgegenstände in Sicherheit zu bringen. Die Opfer seien dabei durch lange und wiederholte Telefonate, teilweise unter Strafandrohung, unter Druck gesetzt worden. Die angebliche Gefahr für die Wertgegenstände soll dabei wahlweise von „Räuberbanden“ oder von „korrupten Bankmitarbeitern“ ausgegangen sein ‑ je nachdem wo sich die Wertgegenstände befanden. Diese sollten die Opfer sodann an vermeintlich „sicheren“ Orten an die angeblichen Polizeibeamten übergeben. Die Wertgegenstände sollen dann von weiteren Bandenmitgliedern abgeholt und von wieder anderen Mittätern in die Türkei verbracht worden sein.

Sechs Mittäter wurden bereits vom Landgericht Berlin rechtskräftig zu Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren sechs Monaten und sieben Jahren sechs Monaten sowie zu Jugendstrafen zwischen zwei Jahren zehn Monaten und vier Jahren acht Monaten verurteilt.

Quelle: Staatsanwaltschaft Berlin, Pressemitteilung vom 3. März 2023

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Hintergrund: Modus Operandi „Falscher Polizeibeamter“

Der Tatablauf nach dem Betrugsphänomen „Falscher Polizeibeamter“ stellt sich in aller Regel wie folgt dar:

Die aus dem Ausland, oftmals der Türkei, agierenden Keiler nehmen über gespoofte Rufnummern mit zumeist älteren Personen, deren Telefonnummern sie aus öffentlichen Verzeichnissen entnommen haben, telefonischen Kontakt auf und geben sich hierbei als vermeintliche Polizeibeamte aus, um so zunächst ein Vertrauensverhältnis zu den Opfern aufzubauen. In der Folge wird ein laufendes Ermittlungsverfahren suggeriert, wobei die Personalien des Angerufenen auf einer Liste von potenziellen Einbruchsopfern aufgefunden worden seien. Überdies wird oftmals auch geschildert, dass die vermeintlichen Einbrecher mit Mitarbeitern der Bank des Opfers taktisch zusammenwirken. Aus diesem Grunde bestünde nunmehr dringender Handlungsbedarf, da sämtliche Vermögenswerte des Angerufenen durch das Agieren der Bande in konkreter Gefahr seien. Unter dem Eindruck vermeintlicher polizeilicher Ermittlungen werden die zutiefst verunsicherten Geschädigten dazu aufgefordert, ihr gesamtes Erspartes abzuheben und mit nach Hause zu nehmen. Anschließend solle das abgehobene Bargeld sowie sämtliche Wertgegenstände an einen verdeckten Ermittler der Polizei übergeben werden, damit diese in amtlicher Obhut gesichert werden könnten. Falls von Seiten des Opfers Kooperationsbereitschaft besteht, informiert der Keiler ein weiteres Bandenmitglied, den Logistiker, welcher die weitere Abholung der Tatbeute koordiniert. Insoweit hält der Logistiker wiederum Kontakt zu einem Abholer, der sich bereits unmittelbar vor Ort aufhält. Die gesamte Tätergruppierung besteht somit aus mindestens drei Personen, welche durchgehend Kontakt zueinander halten, um die komplexen Tathandlungen genau aufeinander abstimmen zu können.
(vgl. AG München, Urteil vom 13.07.2018 835 Ls 381 Js 115851/18)

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