Das Oberlandesgericht Koblenz hat zwei neue Senatsvorsitzende. Auf Vorschlag des Ministers der Justiz Herbert Mertin hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer die Richterinnen am Oberlandesgericht Dr. Heike Dohrn und Dr. Sandra Grein-Eimann zu Vorsitzenden Richterinnen am Oberlandesgericht Koblenz ernannt. Der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz Thomas Henrichs hat Frau Dr. Dohrn und Frau Dr. Grein-Eimann am heutigen Tag die Urkunde über die Ernennung übergeben und ihnen seine herzlichen Glückwünsche zur Beförderung ausgesprochen.
Frau Dr. Dohrn wurde 1974 in Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz) geboren. Nach dem Abitur absolvierte sie das Jurastudium in Bielefeld und Strasbourg und sodann das Referendariat in Rheinland-Pfalz. Im Juli 2004 trat Frau Dr. Dohrn in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein, wobei sie zunächst bei dem Landgericht Koblenz sowie dem Amtsgericht Westerburg eingesetzt war. Im September 2007 wurde Frau Dr. Dohrn bei dem Landgericht Koblenz zur Richterin auf Lebenszeit ernannt. Von September 2009 bis Ende Oktober 2011 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet und bearbeitete in dem ihr zugewiesenen Dezernat das Sorge- und Umgangsrecht. Nach ihrer Rückkehr war sie am Landgericht Koblenz in unterschiedlichen Zivilkammern tätig, bis sie im Mai 2015 zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht ernannt und den Vorsitz einer Kammer für Handelssachen sowie der 16. Zivilkammer, der neben Versicherungsvertragsstreitigkeiten und Streitigkeiten in EDV-Angelegenheiten auch allgemeine Zivilsachen zugewiesen waren, übernahm.
Im März 2019 erfolgte die Versetzung der Richterin an das Oberlandesgericht Koblenz. Hier wurde sie dem schwerpunktmäßig für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, Handels-, Handelsvertreter-, Marken- und Bausachen sowie allgemeine Zivilsachen zuständigen 6. Zivilsenat und dem Kartellsenat als Beisitzerin zugewiesen, deren stellvertretende Vorsitzende sie seit August 2022 war.
Das Präsidium des Oberlandesgerichts Koblenz hat Frau Dr. Dohrn den Vorsitz des 16. Zivilsenats übertragen, der unter anderem für das Anfechtungs- und Insolvenzrecht sowie allgemeine Zivilrechtsstreitigkeiten zuständig ist.
Frau Dr. Grein-Eimann wurde 1976 in Grünstadt geboren. Nach dem Abitur absolvierte sie das Jurastudium in Mainz und sodann das Referendariat in Rheinland-Pfalz. Im April 2005 trat sie in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Sie war zunächst beim Amtsgericht Kaiserslautern, anschließend beim Landgericht Kaiserslautern in verschiedenen Kammern eingesetzt, bevor sie dort im Mai 2009 zur Richterin auf Lebenszeit ernannt und unter anderem als Präsidialrichterin tätig war. Im Dezember 2012 wurde Frau Dr. Grein-Eimann an das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz abgeordnet, wo sie zunächst als Referentin im Organisationsreferat, dann als Referentin mit Aufgaben der Personalverwaltung betraut war.
Nach ihrer Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht in Koblenz im September 2015 war Frau Dr. Grein-Eimann Mitglied des Notarsenats sowie des 3. Zivilsenats, der schwerpunktmäßig für Anfechtungs- und Insolvenzrecht sowie Streitigkeiten aus Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen und für allgemeine Zivilsachen zuständig ist und dessen stellvertretenden Vorsitz sie zuletzt übernahm.
Im März 2021 wechselte Frau Dr. Grein-Eimann, unter Beibehaltung ihrer Zugehörigkeit zum Notarsenat, in die Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts. Hier leitete sie zunächst das Organisationsreferat und in der Folge das IT-Referat; zugleich war sie Mitglied des 4. Zivilsenats. Sie ist richterliches Mitglied des Anwaltsgerichtshofs Rheinland-Pfalz.
Das Präsidium des Oberlandesgerichts Koblenz hat Frau Dr. Grein-Eimann den Vorsitz des 15. Zivilsenats übertragen, der unter anderem für Streitigkeiten aus Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen, sowie für allgemeine Zivilsachen zuständig ist.
Quelle: OLG Koblenz, Pressemitteilung vom 1. März 2023