Nach einem fast zweijährigen Pilotbetrieb hat das Hanseatische Oberlandesgericht heute in den Zivil- und Familiensenaten flächendeckend die elektronische Akte (eAkte) eingeführt. Dieser Schritt folgt auf den „Rollout“ der eAkte für erstinstanzliche Zivil- und Handelssachen am Landgericht und für Zivil- und Familiensachen am Amtsgericht Hamburg und am Amtsgericht Hamburg-Altona. Familiensachen aus diesen Amtsgerichten und landgerichtliche Zivilverfahren können dadurch in Zukunft instanzübergreifend elektronisch bearbeitet werden. Dem sind in den betroffenen Bereichen jeweils intensive Vorbereitungen durch eine Pilotierung des Betriebs, durch Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und durch neue Hardware vorausgegangen.
Bei den Amtsgerichten laufen die Vorbereitungen für eine flächendeckende Einführung der eAkte in allen Verfahrensbereichen. Außer beim Amtsgericht Hamburg läuft die eAkte bereits in den Zivilabteilungen der Amtsgerichte in St. Georg und Altona. Beim Amtsgericht Hamburg und in Altona werden auch Familiensachen bereits elektronisch bearbeitet. Im Dezember 2022 wurde die eAkte als Pilotbetrieb in den Abteilungen für Betreuungssachen am Amtsgericht Hamburg-Wandsbek eingeführt. Seit Februar 2023 wird die eAkte zudem für die Nachlass- und Zwangsversteigerungsverfahren beim Amtsgericht Hamburg erprobt. Im September 2023 soll die eAkte auch in den Berufungszivilkammern des Landgerichts Hamburg eingeführt werden, was auch für amtsgerichtliche Zivilsachen eine instanzübergreifende eAkte ermöglichen wird.
Bis Ende des Jahres 2025 muss die Einführung der elektronischen Akte nach den aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers in allen Bereichen der Justiz abgeschlossen sein.
Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht, Pressemitteilung vom 1. März 2023