Am heutigen 1. März 2023 starten der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht ihre jeweiligen Angebote auf dem Social-Media-Netzwerk Mastodon. Die obersten Gerichtshöfe des Bundes werden künftig zusätzlich zu den bisherigen Verbreitungswegen alle von ihnen herausgegebenen Pressemitteilungen auch auf ihren jeweiligen Mastodon-Accounts veröffentlichen. Diese Accounts werden unter der Mastodon-Instanz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) betrieben und sind unter folgenden Adressen abrufbar:

Quelle: Bundesfinanzhof, Pressemitteilung vom 1. März 2023

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