Das Landgericht Göttingen hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts fasste der Angeklagte im August 2021 den Entschluss, seine frühere Lebensgefährtin zu töten, weil sie trotz seiner Bemühungen an der Trennung festhalten wollte. Unter einem Vorwand gelangte er in ihre Wohnung und erwürgte das arg- und deshalb wehrlose Opfer.

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Göttingen ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Göttingen – Urteil vom 29. Juni 2022 – 6 Ks 2/22

Beschluss vom 22. Februar 2023 – 6 StR 499/22

Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung vom 28. Februar 2023

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